Lexikon

Bundesraumordnung

das im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung dem Bund zustehende Recht, Gesetze über die Raumordnung zu erlassen; geschehen mit dem Raumordnungsgesetz in der Fassung vom 22. 12. 2008 (ROG). Im ROG sind die Ziele der Raumordnung sowie Grundsätze über die anzustrebende Raumstruktur und Raumnutzung niedergelegt. Weiterhin obliegt dem Bund, im Rahmen der Bundesraumordnung seine eigenen raumwirksamen Planungen und Maßnahmen entsprechend der gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen zusammenzufassen und aufeinander abzustimmen. Schließlich sollen über die Bundesraumordnung alle raumwirksamen Planungen und Maßnahmen des Bundes mit denen der Bundesländer (Landesplanung) koordiniert werden. Mit dem Bundesraumordnungsprogramm (BROP) von 1975 wurden erstmals die Ziele des ROG, die Ziele verschiedener Fachplanungen auf Bundesebene sowie die Zielsetzungen der Landesentwicklung in einen Rahmen für die gesamträumliche Entwicklung der Bundesrepublik eingebunden.
Betont, Faser
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