Lexikon
Chartervertrag
[
Raumfrachtvertrag; Frachtcharterˈtʃa:tə-
]im Seerecht als 1. Vollcharter (Ganzcharter) die vertragliche Übernahme eines ganzen Schiffs mit Kapitän und Mannschaft; 2. Teilcharter die Übernahme eines verhältnismäßigen Teils eines Schiffs; 3. Raumcharter die Übernahme eines bestimmten Raums in einem Schiff. – Entsprechend im Luftverkehr. Gegensatz: Stückgutfrachtvertrag.
Wissenschaft
Kontroverser Kollaps
Physiker suchen die Grenze der Quantenwelt. von RÜDIGER VAAS Quantenphysiker stochern noch immer im Nebel: Das Problem sind die im Mikrokosmos gemessenen und im Formalismus der Schrödinger-Gleichung durch Wellenfunktionen beschriebenen Superpositionen. Sie kommen in der von der klassischen Physik erfassten Alltagswirklichkeit mit...
Wissenschaft
Goldfischer vom Zürichsee
Mit Proteinen aus Molke lässt sich Gold aufsammeln – etwa um das Edelmetall aus Elektroschrott herauszuholen. Schweizer Wissenschaftler haben die Technik dafür entwickelt. von CHRISTIAN BERNHART Es sieht aus wie ein Knäuel frisch geschorener Schafwolle, was auf Raffaele Mezzengas Arbeitstisch liegt. Tatsächlich besteht der Knäuel...