Lexikon

Chartervertrag

[
ˈtʃa:tə-
]
Raumfrachtvertrag; Frachtcharter
im Seerecht als 1. Vollcharter (Ganzcharter) die vertragliche Übernahme eines ganzen Schiffs mit Kapitän und Mannschaft; 2. Teilcharter die Übernahme eines verhältnismäßigen Teils eines Schiffs; 3. Raumcharter die Übernahme eines bestimmten Raums in einem Schiff. Entsprechend im Luftverkehr. Gegensatz: Stückgutfrachtvertrag.
Kollaps, Quantensprünge
Wissenschaft

Kontroverser Kollaps

Physiker suchen die Grenze der Quantenwelt. von RÜDIGER VAAS Quantenphysiker stochern noch immer im Nebel: Das Problem sind die im Mikrokosmos gemessenen und im Formalismus der Schrödinger-Gleichung durch Wellenfunktionen beschriebenen Superpositionen. Sie kommen in der von der klassischen Physik erfassten Alltagswirklichkeit mit...

Altelektronik
Wissenschaft

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