Lexikon

Charterschifffahrt

[
tʃa:tə-
]
in der Praxis verwandter Oberbegriff für eine Schiffsverwendung durch Dritte. Zu unterscheiden sind Frachtcharter (der Vercharterer verpflichtet sich, eine bestimmbare Transportleistung zu erbringen; er ist Reeder u. Verfrachter, während der Charterer stets Befrachter ist) u. Mietcharter (der Charterer mietet das gesamte Schiff u. hat damit die Möglichkeit, das Schiff nach eigenen Wünschen einzusetzen). Charterverträge können auf Zeit (Time- oder Zeitcharter ) oder für bestimmte Reisen (Voyage- oder Reisecharter ) abgeschlossen werden, die Urkunde mit den detaillierten Vertragsbedingungen wird als Charterparty bezeichnet. Der Einsatz des gecharterten Schiffes ist sowohl in der Trampschifffahrt als auch im Liniendienst möglich.
Glaube.jpg
Wissenschaft

Magie mit Menschen und Magneten

Vor 100 Jahren schlug der junge Physiker Ernst Ising ein Modell vor, mit dem er magnetische Eigenschaften fester Körper verstehen wollte. Sein als Dissertation eingereichter Ansatz hat in dieser Hinsicht zwar kaum Fortschritte gebracht, erlangte jedoch im Laufe der Zeit weit über seine erste Anwendung hinaus Bedeutung in der...

hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Müssen wir das Fliegen aufgeben?

Im Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einem Gesetzentwurf des französischen Parlaments zugestimmt, der alle Kurzstreckenflüge in unserem Nachbarland verbietet, für die es eine alternative Zugverbindung mit einer Fahrzeit von weniger als zweieinhalb Stunden gibt. Viele der betroffenen Flugverbindungen sind vermutlich...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon