Lexikon

Charterschifffahrt

[
tʃa:tə-
]
in der Praxis verwandter Oberbegriff für eine Schiffsverwendung durch Dritte. Zu unterscheiden sind Frachtcharter (der Vercharterer verpflichtet sich, eine bestimmbare Transportleistung zu erbringen; er ist Reeder u. Verfrachter, während der Charterer stets Befrachter ist) u. Mietcharter (der Charterer mietet das gesamte Schiff u. hat damit die Möglichkeit, das Schiff nach eigenen Wünschen einzusetzen). Charterverträge können auf Zeit (Time- oder Zeitcharter ) oder für bestimmte Reisen (Voyage- oder Reisecharter ) abgeschlossen werden, die Urkunde mit den detaillierten Vertragsbedingungen wird als Charterparty bezeichnet. Der Einsatz des gecharterten Schiffes ist sowohl in der Trampschifffahrt als auch im Liniendienst möglich.
Würfel, Schweben
Wissenschaft

Supraleiter heben ab

Mehr als drei Jahrzehnte nach der Entdeckung der Hochtemperatur-Supraleiter finden diese widerstandslosen Materialien endlich praktische Anwendungen. von Reinhard Breuer Gegen Ende meines Physikstudiums in Dresden wurden Supraleiter entdeckt, die sich mit flüssigem Stickstoff kühlen lassen – eine Sensation“, sagt Bernhard...

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Im Ring der Zeit

Führt die fernste Zukunft zurück zum Urknall? von RÜDIGER VAAS Alles scheidet, Alles grüsst sich wieder; ewig bleibt sich treu der Ring des Seins. In jedem Nu beginnt das Sein; um jedes Hier rollt sich die Kugel Dort. Die Mitte ist überall. Krumm ist der Pfad der Ewigkeit“, verkündete Friedrich Nietzsche seine tiefe Überzeugung „...

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