Lexikon
Charterschifffahrt
[
tʃa:tə-
]in der Praxis verwandter Oberbegriff für eine Schiffsverwendung durch Dritte. Zu unterscheiden sind Frachtcharter (der Vercharterer verpflichtet sich, eine bestimmbare Transportleistung zu erbringen; er ist Reeder u. Verfrachter, während der Charterer stets Befrachter ist) u. Mietcharter (der Charterer mietet das gesamte Schiff u. hat damit die Möglichkeit, das Schiff nach eigenen Wünschen einzusetzen). Charterverträge können auf Zeit (Time- oder Zeitcharter ) oder für bestimmte Reisen (Voyage- oder Reisecharter ) abgeschlossen werden, die Urkunde mit den detaillierten Vertragsbedingungen wird als Charterparty bezeichnet. Der Einsatz des gecharterten Schiffes ist sowohl in der Trampschifffahrt als auch im Liniendienst möglich.
Wissenschaft
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Im Untergrund der Eifel geht es nicht so ruhig zu, wie es scheint. Geophysiker schätzen die Gefahr eines Vulkanausbruchs mithilfe zahlreicher Messmethoden ein. von KLAUS JACOB Wer in die Eifel fährt, denkt kaum an ein aktives Vulkangebiet. In dem Gebirge westlich von Koblenz gibt es keinen beeindruckenden Vulkankegel wie den Ätna...
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Wie sich das Gehirn in der Schwangerschaft verändert
Eine Schwangerschaft verändert nicht nur den weiblichen Körper, sondern auch das Gehirn. Das zeigt eine Studie anhand von wiederholten Hirnscans einer Erstgebärenden vor, während und nach der Schwangerschaft. Demnach schrumpft die graue Substanz ab der neunten Schwangerschaftswoche, während das Volumen der weißen Substanz, also...
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