Lexikon
Dienstleistungsrichtlinie
Bolkestein-RichtlinieEU-Richtlinie zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsmarktes, am 28. 12. 2006 in Kraft getreten. Der ursprüngliche, vom EU-Kommissar Bolkestein vorgelegte Entwurf band die Dienstleistungsanbieter beim Erbringen ihrer Leistung nur an die Regelungen ihres Niederlassungslandes. Dieses sogenannte Herkunftslandprinzip löste europaweite Proteste und Demonstrationen aus und wurde daher vom Europäischen Parlament aus dem Entwurf gestrichen. Dienstleister müssen sich nun nach den Vorgaben des jeweiligen Gastlandes richten. Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für jede selbstständige Tätigkeit gegen Entgelt.
Wissenschaft
Verlorene Koordination
Warum es Bewegungen gibt, die wir einfach nicht hinbekommen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Haben Sie Zeit für eine einfache gymnastische Übung – garantiert nicht anstrengend, aber äußerst erstaunlich? Eine Übung, mit der Sie bei der nächsten Party für allgemeine Verblüffung sorgen können? Dann setzen Sie sich bitte auf einen...
Wissenschaft
Geologie im Zeitraffer
Die Meere absorbieren große Mengen CO2 und bremsen so die Erderwärmung. Könnte die Zugabe von Gesteinsmehl den Prozess beschleunigen? von TIM KALVELAGE (Text und Fotos) Nach kurzer Fahrt vom Bootsanleger der meeresbiologischen Station auf den Raunefjord hinaus machen die Forschenden am „Mesokosmos Nummer eins“ fest. Zwischen...