Lexikon
Dienstleistungsrichtlinie
Bolkestein-RichtlinieEU-Richtlinie zur Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsmarktes, am 28. 12. 2006 in Kraft getreten. Der ursprüngliche, vom EU-Kommissar Bolkestein vorgelegte Entwurf band die Dienstleistungsanbieter beim Erbringen ihrer Leistung nur an die Regelungen ihres Niederlassungslandes. Dieses sogenannte Herkunftslandprinzip löste europaweite Proteste und Demonstrationen aus und wurde daher vom Europäischen Parlament aus dem Entwurf gestrichen. Dienstleister müssen sich nun nach den Vorgaben des jeweiligen Gastlandes richten. Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für jede selbstständige Tätigkeit gegen Entgelt.
Wissenschaft
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Der neue Mobilfunkstandard 5G ist besonders in der Industrie gefragt. Mobile Roboter lassen sich damit einfacher einsetzen, sicherer durch Werkshallen bewegen und können neue Aufgaben erledigen. von MARKUS STREHLITZ Das könnte ein Game-Changer für die Industrie sein“, meinte Robert Schmitt in einem Podcast des Vereins deutscher...
Wissenschaft
Auftrieb für E-Luftschiffe
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