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Dienstleistungen bald halbwegs grenzenlos  

Die 25 EU-Staaten folgen bei der so genannten Dienstleistungsrichtlinie in weiten Teilen der Vorgabe des Europaparlaments. Der Rat der Wirtschafts- und Wettbewerbsminister hat sich bei den betroffenen Berufsgruppen lediglich auf weitere Ausnahmen bei der Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte geeignet. Deutschland setzte sich mit der Forderung durch, dass Gesundheit und Altenpflege nicht unter das Gesetz fallen. Weitere Ausnahmen sind kommunale Verkehrsdienstleistungen. 

von Michael Fischer, wissen.de

„Das ist ein großer Tag für Europa“, sagte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy nach der Einigung und hob erneut hervor, dass das Gesetz Hunderttausende neue Jobs ermögliche. Ob solche positiven Effekte tatsächlich eintreten, wird sich frühestens in drei Jahren zeigen. Zunächst muss nämlich noch das Europaparlament den Beschluss in zweiter Lesung absegnen. Die Länderregierungen haben dann weitere drei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.  

 

Mehr zum Thema: EU-Parlament für Dienstleistungsrichtlinie

 

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