Lexikon
Ehegattenbesteuerung
Besteuerung der Einkünfte von Ehegatten in der Einkommensteuer. Die Ehegattenbesteuerung unterscheidet zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung, zwischen denen die Ehepartner wählen können, sofern beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorlagen bzw. während dieses Zeitraums eingetreten sind. Bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet; die Einkommensteuer beträgt das Zweifache der Einkommensteuer auf die Hälfte des zusammengerechneten Betrages (Splitting). Bei getrennter Veranlagung werden jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zugerechnet und getrennt besteuert. – In Österreich werden Ehegatten seit 1. 1. 1973 zur Einkommensteuer getrennt veranlagt. Ehegattenbesteuerung erfolgt jedoch bei der Vermögensteuer. – Schweiz: gemeinsame Veranlagung der Ehegatten; in vielen Kantonen Bemühungen, Verheiratete und Ledige gleich zu behandeln.

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