Lexikon

Ehegattenbesteuerung

Besteuerung der Einkünfte von Ehegatten in der Einkommensteuer. Die Ehegattenbesteuerung unterscheidet zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung, zwischen denen die Ehepartner wählen können, sofern beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorlagen bzw. während dieses Zeitraums eingetreten sind. Bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet; die Einkommensteuer beträgt das Zweifache der Einkommensteuer auf die Hälfte des zusammengerechneten Betrages (Splitting). Bei getrennter Veranlagung werden jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zugerechnet und getrennt besteuert. In Österreich werden Ehegatten seit 1. 1. 1973 zur Einkommensteuer getrennt veranlagt. Ehegattenbesteuerung erfolgt jedoch bei der Vermögensteuer. Schweiz: gemeinsame Veranlagung der Ehegatten; in vielen Kantonen Bemühungen, Verheiratete und Ledige gleich zu behandeln.
Meersalz in den Salines d’Es Trenc auf Mallorca. Die Salzgewinnungsanlage ist in ein Naturschutzgebiet integriert.
Wissenschaft

Das Salz des Meeres

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Frau, Schlafen, Bett
Wissenschaft

Eine App für besseren Schlaf

Viele Menschen schlafen schlecht. Digitale Technik verspricht Abhilfe. Doch was können die Geräte leisten – und was nicht? von EVA TENZER Eine Schlaftablette genommen, die Schäfchen bis 1000 durchgezählt – und trotzdem will der Schlaf mal wieder nicht kommen? Oder er war kurz da, dauerte aber nicht lange? 45 Prozent der Menschen...

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