Lexikon
Splịtting
Steuerrecht
EhegattensplittingForm der Ehegattenbesteuerung im deutschen Einkommensteuerrecht seit 1958: Die Einkommen beider Ehegatten werden bei Zusammenveranlagung addiert, halbiert, und der auf die Hälfte des Einkommens entfallende Steuerbetrag wird verdoppelt. Die Progression der Einkommensteuer wird auf diese Weise gemildert. Ein besonders großer Vorteil ergibt sich bei Zusammenveranlagung, wenn ein Ehegatte gar kein Einkommen erzielt, weil das gemeinsame Einkommen so besteuert wird, als hätte jeder Ehegatte jeweils die Hälfte erzielt.
Wissenschaft
Auftrieb für E-Luftschiffe
Luftschiffe sind ein seltener Anblick am Himmel. Doch das könnte sich bald ändern. Denn die fliegenden Riesen ermöglichen eine klimaschonende Luftfahrt – mit Elektroantrieb, Strom aus Sonnenlicht und geeigneten Batterien. von RALF BUTSCHER Wer am Bodensee lebt oder Urlaub macht, kennt das sanfte Brummen am Himmel. Es verrät: Ein...
Wissenschaft
Unscharf, aber stabil
Wie Heisenbergs Unbestimmtheitsrelation die Quantenwelt erklärt. von RÜDIGER VAAS Es gibt auf der Welt echten Zufall – eine objektive Unbestimmtheit, nicht nur eine subjektive Unkenntnis“, bringt der Physiker Helmut Fink die vielleicht tiefgreifendste Schlussfolgerung aus der revolutionären Quantenphysik auf den Punkt. „...