Lexikon
Erdölbevorratung
Maßnahme zur Sicherung der Erdölversorgung bei kurzfristigen Lieferengpässen. Grundlage ist in Deutschland das Erdölbevorratungsgesetz vom 25. 7. 1978 in der Fassung vom 6. 4. 1998. Der eigens zu diesem Zweck gegründete Erdölbevorratungsverband (EBV) in Hamburg muss einen Erdölvorrat in einer Menge halten, die dem Verbrauch in Deutschland von 90 Tagen entspricht. Die Erdölbevorratung wird über einen Bevorratungsbeitrag der Mitglieder finanziert. Mitglieder des EBV sind zwangweise alle deutschen Unternehmen, die Erdöl einführen bzw. verarbeiten.
Wissenschaft
Moleküle als Speicher für Solarenergie?
Solarenergie ist großartig. Wenn wir es darauf anlegen würden, könnten wir mit ihr den gesamten Energiebedarf der Menschheit decken. Denn global betrachtet schickt die Sonne pro Jahr etwa 7.000– bis 8.000-mal mehr Energie zur Erde, als die gesamte Menschheit im selben Zeitraum verbraucht. Ihr Potenzial für die Energiewende ist...
Wissenschaft
Die Archive des Lebens
Museumssammlungen sind wie Schatzkisten: Je tiefer Forscher wühlen, desto mehr Überraschungen finden sie. So werden immer wieder große Tierarten neu entdeckt. von BETTINA WURCHE Unzählige Schädel, Skelette und Gewebeproben werden in Museen verwahrt – getrocknet, versteinert oder in Alkohol konserviert –, systematisch sortiert und...