Lexikon

Erdölbevorratung

Maßnahme zur Sicherung der Erdölversorgung bei kurzfristigen Lieferengpässen. Grundlage ist in Deutschland das Erdölbevorratungsgesetz vom 25. 7. 1978 in der Fassung vom 6. 4. 1998. Der eigens zu diesem Zweck gegründete Erdölbevorratungsverband (EBV) in Hamburg muss einen Erdölvorrat in einer Menge halten, die dem Verbrauch in Deutschland von 90 Tagen entspricht. Die Erdölbevorratung wird über einen Bevorratungsbeitrag der Mitglieder finanziert. Mitglieder des EBV sind zwangweise alle deutschen Unternehmen, die Erdöl einführen bzw. verarbeiten.
Quanten, Schrödinger
Wissenschaft

Schrödingers gespenstische Katze

Die geisterhaften Quantensuperpositionen sind ein Riesenrätsel der Physik – nicht obwohl, sondern weil sie so winzig erscheinen. von RÜDIGER VAAS Die Welt ist seltsam – sogar viel seltsamer als in Fiktionen imaginiert. Das Seltsamste dabei: Die wahre Seltsamkeit bleibt uns fast vollständig verborgen. Mehr noch: Diese...

Depressive Frau
Wissenschaft

Depression: Frühe Behandlung kann Schlimmeres verhindern

Wer an einer Depression erkrankt ist, hat häufig einen langen, anstrengenden Weg zurück in die Gesundheit vor sich. Bisher finden Diagnose und Therapie zudem oft erst bei eindeutigen, schwereren Symptomen statt. Doch was wäre, wenn sich Depressionen schon weit früher „im Keim ersticken“ ließen? Eine Metastudie hat nun ergeben,...

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