Lexikon

Finanzierungshilfen

Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, bei denen der Unternehmer dem Verbraucher gegen Entgelt einen Zahlungsaufschub von mehr als drei Monaten oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gewährt; es finden die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen Anwendung (§ 499 Abs. 1 BGB).

Weitere Artikel aus dem Kalender

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon