Lexikon
Finanzierungshilfen
Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, bei denen der Unternehmer dem Verbraucher gegen Entgelt einen Zahlungsaufschub von mehr als drei Monaten oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gewährt; es finden die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen Anwendung (§ 499 Abs. 1 BGB).
Wissenschaft
Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren
Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...
Wissenschaft
Das Salz des Meeres
Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...
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