Lexikon

Verbraucherschutz

Maßnahmen zur Sicherung der Konsumfreiheit und zur Verhinderung von Benachteiligung und Schädigung der Verbraucher; vom Staat primär über die Gesetzgebung gesichert, z. B. in den Regelungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Regelungen über Haustürgeschäfte, über Fernabsatzverträge, Verbraucherdarlehen, Finanzierungshilfen, Teilzahlungsgeschäfte, Ratenlieferungsverträge, aber auch in den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Dem V. widmen sich auch private Verbraucherschutzverbände.
Verhaltensökologen der Universität Kopenhagen vergleichen das Klicken von zwei Kabeljau-Beständen. Dazu haben sie die Fische in einem großen Becken mit fest installierten Unterwassermikrofonen zusammengebracht. © Jeppe Have Rasmussen, Universität Kopenhagen
Wissenschaft

Der Computer als Tierversteher

Biologen analysieren die Töne von Tieren, um ihr Verhalten besser erforschen zu können. Maschinelles Lernen ist dabei sehr nützlich. von TIM SCHRÖDER Sie kommen zusammen, wenn es an der Nordsee kalt und ungemütlich ist: im späten Winter, wenn die Stürme aus Nordwest das Wasser aufwühlen und große Brecher an die Küste donnern....

Wissenschaft

Das Inseluniversum

Die größte Entdeckung aller Zeiten: Wie ein paar Sterne vor 100 Jahren alles verändert haben. von RÜDIGER VAAS Harlow Shapley war eine Art zweiter Kopernikus; und er wäre vielleicht sogar ein dritter geworden, wenn er seine Meinung nicht irrtümlich und voreilig geändert hätte. Nikolaus Kopernikus hatte mit seinem ab 1509...

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