Lexikon
Haustürgeschäft
Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher über eine entgeltliche Leistung (z. B. Kauf-, Werk-, Bauspar-, Reisevertrag, Partnerschaftsvermittlung, Anlageberatung), der nach mündlicher Verhandlung in der Wohnung des Kunden („Haustür“), an seinem Arbeitsplatz, im Rahmen einer Freizeitveranstaltung („Kaffeefahrt“) oder nach Ansprechen auf der Straße zustandekommt. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Verbraucher seine Bestellung nicht binnen 14 Tagen nach Übergabe einer ordnungsgemäßen Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform widerruft (§ 355 BGB). Der Widerruf kann auch durch Rücksendung der erhaltenen Ware geschehen und bedarf keiner Begründung. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerruf binnen 14 Tagen abgesandt ist. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, erlischt das Widerrufsrecht erst sechs Monate nach Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der bestellten Waren.
Wissenschaft
Wie viel ist genug?
Pestizide schaden Mensch und Natur. Trotzdem setzen Landwirte die Mittel zum Zwecke einer ertragreichen Ernte ein. von RAINER KURLEMANN Die meisten Landwirte haben ein gutes Verhältnis zur Natur. Trotzdem können sie sich nicht an allen Insekten erfreuen, die sie auf ihren Feldern und Pflanzen finden. Die Glasflügelzikade gehört...
Wissenschaft
Schmale Verbindung genügt zur Kommunikation der Hirnhälften
Millionen von Nervenfasern verbinden unsere beiden Hirnhälften miteinander. Dabei sind unterschiedliche Teile dieser Brücke für unterschiedliche Funktionen und Hirnregionen zuständig. Wird diese Verbindung, der Corpus Callosum, durchtrennt, führt das zum sogenannten Split-Brain-Syndrom, das mit Wahrnehmungs- und...
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