Lexikon
Haustürgeschäft
Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher über eine entgeltliche Leistung (z. B. Kauf-, Werk-, Bauspar-, Reisevertrag, Partnerschaftsvermittlung, Anlageberatung), der nach mündlicher Verhandlung in der Wohnung des Kunden („Haustür“), an seinem Arbeitsplatz, im Rahmen einer Freizeitveranstaltung („Kaffeefahrt“) oder nach Ansprechen auf der Straße zustandekommt. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Verbraucher seine Bestellung nicht binnen 14 Tagen nach Übergabe einer ordnungsgemäßen Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform widerruft (§ 355 BGB). Der Widerruf kann auch durch Rücksendung der erhaltenen Ware geschehen und bedarf keiner Begründung. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerruf binnen 14 Tagen abgesandt ist. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, erlischt das Widerrufsrecht erst sechs Monate nach Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der bestellten Waren.
Wissenschaft
Warum die Riesenfaultiere ausstarben
Heutige Faultiere sind kaum größer als eine Katze und lassen sich lediglich zwei Gattungen zuordnen: Zweifinger- und Dreifinger-Faultiere. Ursprünglich jedoch gehörten sie einer vielfältigen Gruppe von Tieren an, die sich rund 35 Millionen Jahre lang in Amerika isoliert entwickelte und mehr als 100 unterschiedliche Gattungen...
Wissenschaft
Neustart im Gehirn
Bei einem Schlaganfall oder einer chronischen Krankheit wie Parkinson, Migräne oder Depression kommt es im Gehirn zu Störungen. Neue Verfahren der Hirnstimulation versprechen Patienten Abhilfe. von CHRISTIAN JUNG Ein Schlaganfall verursacht viel Durcheinander im Gehirn. Ausgelöst durch einen schlagartig auftretenden Mangel an...