Lexikon
Haustürgeschäft
Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher über eine entgeltliche Leistung (z. B. Kauf-, Werk-, Bauspar-, Reisevertrag, Partnerschaftsvermittlung, Anlageberatung), der nach mündlicher Verhandlung in der Wohnung des Kunden („Haustür“), an seinem Arbeitsplatz, im Rahmen einer Freizeitveranstaltung („Kaffeefahrt“) oder nach Ansprechen auf der Straße zustandekommt. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der Verbraucher seine Bestellung nicht binnen 14 Tagen nach Übergabe einer ordnungsgemäßen Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform widerruft (§ 355 BGB). Der Widerruf kann auch durch Rücksendung der erhaltenen Ware geschehen und bedarf keiner Begründung. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerruf binnen 14 Tagen abgesandt ist. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, erlischt das Widerrufsrecht erst sechs Monate nach Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der bestellten Waren.
Wissenschaft
Das Kosmologische Prinzip
Es ist die Grundlage für das größte Erfolgsmodell aller Zeiten: das Verständnis des gesamten Universums. von RÜDIGER VAAS „Ich bin der Kater, der allein läuft, und alle meine Plätze sind für mich gleich“, heißt es in der 1902 veröffentlichten Kurzgeschichte „The Cat that Walked by Himself“ von Rudyard Kipling. Müssten Kosmologen...
Wissenschaft
Zehntausend Antennen für die Astronomie
Zwei Kontinente, Myriaden von Sensoren, extreme Datenströme: Mit dem Square Kilometre Array entsteht das größte Radioteleskop der Welt. von KAI DÜRFELD In flimmernder Hitze ragen metallene Stäbe aus dem roten Staub des australischen Outbacks. Aus der Ferne wirken sie wie ein futuristischer Wald. Auch die vielen...