Lexikon
Ratenlieferungsvertrag
Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der auf Lieferung mehrerer zusammengehörender Sachen in Teilleistungen, auf regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen oder auf Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb von Sachen gerichtet ist (§ 505 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Ratenlieferungsvertrag ist aus Gründen des Verbraucherschutzes schriftlich zu schließen. Dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen (§§ 505 Abs. 1 Satz 1, 355 BGB).
Wissenschaft
Relativistisch genau – Atomuhren messen Höhenunterschiede
Albert Einstein sagte voraus, dass die Zeit auf Bergen oder sonstigen Erhebungen schneller vergeht als im Tal – schuld sind die höhenbedingten Unterschiede in der Erdschwerkraft. Jetzt ist es Physikern gelungen, den winzigen Effekt der gravitativen Zeitdehnung für die Höhenmessung selbst weit voneinander entfernter Orte zu nutzen...
Wissenschaft
Licht ermöglicht Leben
Der Sauerstoff, der dabei als „Abfallprodukt“ entsteht, hat die Erdatmosphäre grundlegend verändert und die Basis für das höhere Leben gelegt. von Bettina Wurche Als sich die Erde vor 4,6 Milliarden Jahre formte, war sie ein lebensfeindlicher Ort: eine Kugel aus glühendem Gestein, übersät von Vulkanen, die permanent Lava und...
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