Lexikon
Ratenlieferungsvertrag
Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der auf Lieferung mehrerer zusammengehörender Sachen in Teilleistungen, auf regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen oder auf Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb von Sachen gerichtet ist (§ 505 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Ratenlieferungsvertrag ist aus Gründen des Verbraucherschutzes schriftlich zu schließen. Dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen (§§ 505 Abs. 1 Satz 1, 355 BGB).
Wissenschaft
Das Rätsel vom Wasser der Erde
Wann, wie und wodurch erhielt die Erde ihr Wasser? Lieferten es Planetoiden oder Kometen – oder steckte es bereits in den Urbausteinen? von FRANZISKA KONITZER Der Ursprung des Wassers auf der Erde ist umstritten.“ So beginnt ein vor Kurzem erschienener Artikel in der Fachzeitschrift Science. Darin vermuten Laurette Piani von der...
Wissenschaft
Konfabulation statt Halluzination
An dieser Stelle ist in Ausgabe 09/2023 der große Physiker Arnold Sommerfeld schon einmal mit folgendem Satz zitiert worden, „In der Natur nimmt die Entropie die Rolle der Direktorin ein, die Energie aber nur die einer Buchhalterin“ (wobei das Original den Direktor und den Buchhalter als Männer angesprochen hat, was heute...