Lexikon
Ratenlieferungsvertrag
Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der auf Lieferung mehrerer zusammengehörender Sachen in Teilleistungen, auf regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen oder auf Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb von Sachen gerichtet ist (§ 505 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Ratenlieferungsvertrag ist aus Gründen des Verbraucherschutzes schriftlich zu schließen. Dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen (§§ 505 Abs. 1 Satz 1, 355 BGB).
Wissenschaft
Rauchfrei durchs Leben
Je früher man mit dem Rauchen beginnt, desto größer der Schaden für Körper und Gehirn. Damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst anfangen, braucht es Initiativen an Schulen – und Gesetzesänderungen. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Komm schon, ein Zug schadet nicht“, versucht Lisa ihre Freundin Vanessa vom Rauchen zu überzeugen. „Was...
Wissenschaft
Sprachmodelle als große Gleichmacher
ChatGPT und Co. durchdringen zunehmend die Gesellschaft. Doch Wissenschaftler warnen davor, dass das zu einer Homogenisierung von Meinungen und dem Verlust kultureller Diversität führen kann. von THOMAS BRANDSTETTER Sprache ist ein mächtiges Werkzeug. Sie kann uns aufklären oder täuschen, überzeugen oder abstoßen, aufbauen oder...
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