Lexikon
Ratenlieferungsvertrag
Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der auf Lieferung mehrerer zusammengehörender Sachen in Teilleistungen, auf regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen oder auf Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb von Sachen gerichtet ist (§ 505 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Ratenlieferungsvertrag ist aus Gründen des Verbraucherschutzes schriftlich zu schließen. Dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen (§§ 505 Abs. 1 Satz 1, 355 BGB).
Wissenschaft
Die Runderneuerung des Reifens
Der Bedarf an Reifen ist enorm – ebenso die Zahl ausrangierter Exemplare, die auf Deponien lagern. Die meisten Reifen bestehen aus einem komplexen Komponenten-Mix, der kaum zu recyceln ist. Doch nun entwickeln Forscher alternative Rohstoffe und Verfahren, die den Problemen mit den Pneus ein Ende bereiten sollen. von HARTMUT NETZ...
Wissenschaft
Dr. Jekyll und Mr. Hyde
Heuschrecken sind meist harmlos. Wie kommt es, dass sie sich plötzlich in alles vernichtende Schwärme verwandeln? Eine biologische Spurensuche von JAN BERNDORFF So steht es im Zweiten Buch Mose: „Und am Morgen führte der Ostwind die Heuschrecken herbei. Und sie kamen über ganz Ägyptenland und ließen sich nieder überall in Ägypten...
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