Lexikon
Ratenlieferungsvertrag
Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der auf Lieferung mehrerer zusammengehörender Sachen in Teilleistungen, auf regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen oder auf Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb von Sachen gerichtet ist (§ 505 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Ratenlieferungsvertrag ist aus Gründen des Verbraucherschutzes schriftlich zu schließen. Dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen (§§ 505 Abs. 1 Satz 1, 355 BGB).
Wissenschaft
Neuer Ansatz für die künstliche Photosynthese
Die Pflanzen haben mit ihrer Photosynthese eine geniale Methode entwickelt, um mithilfe des Sonnenlichts Kohlendioxid zu binden und energiereiche Moleküle zu produzieren. Chemiker haben dies nun zum Vorbild genommen und einen Farbstoffstapel entwickelt, der ähnlich funktioniert wie der Lichtsammelkomplex im Photosynthese-Apparat...
Wissenschaft
Das Orchester unseres Körpers
Hormone haben einen maßgeblichen Einfluss auf unser Leben – von der Fortpflanzung bis zum Stoffwechsel. Doch ihr sensibles Gleichgewicht ist fragil. Ein Blick in die Welt der molekularen Meisterwerke und ihrer Erforschung. von SIGRID MÄRZ Als Louise Joy Brown am 25. Juli 1978 im englischen Oldham das Licht der Welt erblickte, war...