Lexikon
Reurecht
beim Abzahlungs- und Ratenkauf das Recht des Käufers, innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihn eine Schadensersatzpflicht trifft. In der Deutschland besteht ein solches Reurecht beim Verbraucherdarlehen, bei Teilzahlungsgeschäften und bei Ratenlieferungsverträgen; die Frist beträgt 2 Wochen; geregelt in §§ 491 ff., 355 BGB. – In der Schweiz gibt es das Reurecht bei jedem Abzahlungs- bzw. Ratenkaufvertrag; die Frist beträgt 5 Tage vom Empfang des Vertragstextes an.
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