Lexikon

Reurecht

beim Abzahlungs- und Ratenkauf das Recht des Käufers, innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihn eine Schadensersatzpflicht trifft. In der Deutschland besteht ein solches Reurecht beim Verbraucherdarlehen, bei Teilzahlungsgeschäften und bei Ratenlieferungsverträgen; die Frist beträgt 2 Wochen; geregelt in §§ 491 ff., 355 BGB. In der Schweiz gibt es das Reurecht bei jedem Abzahlungs- bzw. Ratenkaufvertrag; die Frist beträgt 5 Tage vom Empfang des Vertragstextes an.
Hirsch, Geweih
Wissenschaft

Bewaffnet die Stirn bieten

Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...

Darknet, Internet
Wissenschaft

Geschützt Surfen

Jeder Nutzer von üblichen Browsern oder Suchmaschinen ist über seine IP-Adresse identifizierbar und gibt durch die Internet-Nutzung Informationen über sich preis. Wer nicht ausspioniert werden will, kann sich nur durch einen anderen Weg ins Internet schützen. Doch die Technologie wird auch von Kriminellen im Darknet genutzt. von...

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