Lexikon

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abkürzung AGB, im engeren Sinne auch Allgemeine Lieferungs-,Verkaufs-, Einkaufs-, Bezugs-, Beförderungsbedingungen, formularmäßig bereitliegende Vertragsbestandteile, die die von einem Unternehmer abgeschlossenen Einzelverträge ergänzen und vereinheitlichen sollen; vor allem bei gleichförmigen Massenverträgen gebräuchlich (z. B. bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Gas-, Wasser- und Strombezug). Manche Wirtschaftszweige verwenden sie in einheitlicher Formulierung, z. B. das private Bankgewerbe, das Speditions- und Privatversicherungsgewerbe. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und der andere Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden ist. Bestimmte missbilligte Klauseln sind unwirksam. Die AGB dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung.
Supraleiter
Wissenschaft

Unidentifizierbare supraleitende Objekte

Einige überzogene Hypes und handfeste Skandale haben ein schlechtes Licht auf die Forschung mit Hochtemperatursupraleitern geworfen. Was läuft schief auf dem Gebiet? von DIRK EIDEMÜLLER In den letzten Monaten haben wiederholt Berichte die Runde gemacht, dass endlich Supraleiter in Reichweite kommen, die auch bei normalen...

Fast 50 schwimmende Häuser liegen am Pier in einem Amsterdamer Kanal. Seit Anfang 2019 sind die ersten Gebäude des ungewöhnlichen Stadtviertels Schoonship bewohnt. ©Isabel Nabuurs (isabelnabuurs.nl)
Wissenschaft

Auf Wasser gebaut

Der steigende Wasserspiegel der Weltmeere bedroht immer mehr Küsten. Daher wollen „Aquatekten“ die Menschen in schwimmende Städte aufs Meer umsiedeln.

Der Beitrag Auf Wasser gebaut erschien zuerst auf wissenschaft...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch