Lexikon

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abkürzung AGB, im engeren Sinne auch Allgemeine Lieferungs-,Verkaufs-, Einkaufs-, Bezugs-, Beförderungsbedingungen, formularmäßig bereitliegende Vertragsbestandteile, die die von einem Unternehmer abgeschlossenen Einzelverträge ergänzen und vereinheitlichen sollen; vor allem bei gleichförmigen Massenverträgen gebräuchlich (z. B. bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Gas-, Wasser- und Strombezug). Manche Wirtschaftszweige verwenden sie in einheitlicher Formulierung, z. B. das private Bankgewerbe, das Speditions- und Privatversicherungsgewerbe. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und der andere Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden ist. Bestimmte missbilligte Klauseln sind unwirksam. Die AGB dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung.
Wissenschaft

Wann Dinos warmblütig wurden

Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...

Nanooszillatoren
Wissenschaft

Mit Schwung in die Quantenwelt

Ein nanometerkleines Kügelchen schwingt mit äußerst geringer Dämpfung. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten, um die Quantenphysik zu testen. von DIRK EIDEMÜLLER Die Quantenmechanik ist voll von Eigentümlichkeiten. So sind Quantenobjekte Welle und Teilchen zugleich, sie können sich zu ein und derselben Zeit an mehreren Orten...

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