Lexikon
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abkürzung AGB, im engeren Sinne auch Allgemeine Lieferungs-,Verkaufs-, Einkaufs-, Bezugs-, Beförderungsbedingungen, formularmäßig bereitliegende Vertragsbestandteile, die die von einem Unternehmer abgeschlossenen Einzelverträge ergänzen und vereinheitlichen sollen; vor allem bei gleichförmigen Massenverträgen gebräuchlich (z. B. bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Gas-, Wasser- und Strombezug). Manche Wirtschaftszweige verwenden sie in einheitlicher Formulierung, z. B. das private Bankgewerbe, das Speditions- und Privatversicherungsgewerbe. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und der andere Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden ist. Bestimmte missbilligte Klauseln sind unwirksam. – Die AGB dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung.
Wissenschaft
Mehrsprachigkeit hält jung
Mehrsprachigkeit kann nicht nur die kulturelle Kompetenz fördern, sondern auch die Gesundheit. Das legt eine Studie nahe, die Daten von mehr als 86.000 Teilnehmenden in 27 europäischen Ländern ausgewertet hat. Demnach liegt das biologische Alter von multilingualen Personen oft unterhalb ihres tatsächlichen Alters; bei Menschen,...
Wissenschaft
Bakterien als Helfer gegen Krebs
Bakterien können auf vielfältige Weise mit Krebszellen interagieren. Einige zeigen die natürliche Tendenz, in Tumoren einzuwandern und Immunreaktionen hervorzurufen. Diese Eigenschaft haben sich Forschende nun zunutze gemacht. Sie veränderten probiotische Escherichia coli Bakterien so, dass diese im Tumor bestimmte Proteine...