Lexikon
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abkürzung AGB, im engeren Sinne auch Allgemeine Lieferungs-,Verkaufs-, Einkaufs-, Bezugs-, Beförderungsbedingungen, formularmäßig bereitliegende Vertragsbestandteile, die die von einem Unternehmer abgeschlossenen Einzelverträge ergänzen und vereinheitlichen sollen; vor allem bei gleichförmigen Massenverträgen gebräuchlich (z. B. bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Gas-, Wasser- und Strombezug). Manche Wirtschaftszweige verwenden sie in einheitlicher Formulierung, z. B. das private Bankgewerbe, das Speditions- und Privatversicherungsgewerbe. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist und der andere Vertragspartner mit ihrer Geltung einverstanden ist. Bestimmte missbilligte Klauseln sind unwirksam. – Die AGB dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung.
Wissenschaft
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