Lexikon
Gefahrstoffverordnung
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vom 26. 10. 1993 mit Änderung vom 23. 12. 2004, dient auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes und insbesondere der EG-Gefahrstoff-Richtlinie dem Schutz der Arbeitnehmer, dem Verbraucherschutz und dem Umweltschutz. In der Gefahrstoffverordnung werden Gefährlichkeitsmerkmale und die danach vorzunehmende Einstufung von Stoffen oder Produkten, die Gefahrenkennzeichnung und Verpackung beim Inverkehrbringen, arbeitsplatzbezogene Verbote und Beschränkungen bzw. Schutzmaßnahmen sowie Vorsorgeuntersuchungen festgelegt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung 2005 wurde ein neues gesundheitsbasiertes Grenzwertkonzept mit verschiedenen Schutzstufen eingeführt, das in den neuen Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) seinen Niederschlag findet. Die technische Richtkonzentration (TRK-Wert) hat keine Rechtsgrundlage mehr. Alle übrigen Grenzwerte (gesundheitsbasierte MAK-Werte) werden übergangsweise weiter angewendet Chemikalien-Verbots-Verordnung.
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