Lexikon

Gefahrstoffverordnung

Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vom 26. 10. 1993 mit Änderung vom 23. 12. 2004, dient auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes und insbesondere der EG-Gefahrstoff-Richtlinie dem Schutz der Arbeitnehmer, dem Verbraucherschutz und dem Umweltschutz. In der Gefahrstoffverordnung werden Gefährlichkeitsmerkmale und die danach vorzunehmende Einstufung von Stoffen oder Produkten, die Gefahrenkennzeichnung und Verpackung beim Inverkehrbringen, arbeitsplatzbezogene Verbote und Beschränkungen bzw. Schutzmaßnahmen sowie Vorsorgeuntersuchungen festgelegt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung 2005 wurde ein neues gesundheitsbasiertes Grenzwertkonzept mit verschiedenen Schutzstufen eingeführt, das in den neuen Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) seinen Niederschlag findet. Die technische Richtkonzentration (TRK-Wert) hat keine Rechtsgrundlage mehr. Alle übrigen Grenzwerte (gesundheitsbasierte MAK-Werte) werden übergangsweise weiter angewendet Chemikalien-Verbots-Verordnung.
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Wissenschaft

Wenn die Sonne in der Nase kitzelt

Warum einige Menschen niesen müssen, wenn sie plötzlich in helles Sonnenlicht schauen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schon den griechischen Universalgelehrten Aristoteles beschäftigte im vierten Jahrhundert vor Christus die Frage, warum manche Menschen beim plötzlichen Blick ins Licht niesen müssen, andere aber nicht. Er machte...

Pilz, Oberfläche
Wissenschaft

In Pilz gepackt

Aus Pilzgeflecht und Pflanzenresten haben Materialforscher einen neuen nachhaltigen Werkstoff entwickelt. Er kann so manches herkömmliche Material ersetzen. von RAINER KURLEMANN Es ist ein Traum für Verfahrensingenieure: Man stelle eine Schale bei warmen Sommertemperaturen in einen dunklen Raum – und fünf bis sechs Tage später...

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