Lexikon
Ausschuss für Gefahrstoffe
Abk. AGS, Beratergremium des Bundesministeriums für Arbeit u. Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu gefährl. Arbeitsstoffen, zusammengesetzt aus insges. 21 ehrenamtl. Vertretern nach einem in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Schlüssel. Der AGS hat die Aufgabe, Regeln u. Erkenntnisse über den Umgang mit Gefahrstoffen sowie die Erfüllbarkeit bestehender Vorschriften zu ermitteln u. dem jeweiligen Stand der Wissenschaft, Technik u. Medizin entspr. Vorschriften vorzuschlagen. Vom AGS ausgearbeitete Verfahrensregeln oder Stoffbeurteilungen sind nach Bekanntgabe im Bundesarbeitsblatt anzuwenden. Die Bekanntgabe der techn. Regeln für Gefahrstoffe, der maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen, der technischen Richtkonzentrationen u. der biologischen Arbeitsplatztoleranzwerte sowie der Stoffe mit krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Wirkung erfolgt nach Beratung im AGS.
Wissenschaft
Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?
Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...
Wissenschaft
Computer als Assistenz-Mathematiker
Rechnen konnten Computer schon immer. Doch abgesehen davon hatten sie für die Mathematik kaum einen Nutzen – bislang. Denn inzwischen gibt es Programme, die mathematische Beweise prüfen können. KI eröffnet dabei neue Möglichkeiten. von PAULA STRÄTER Den meisten Menschen begegnet Mathematik im Alltag nur, wenn sie zählen oder...