Lexikon
Ausschuss für Gefahrstoffe
Abk. AGS, Beratergremium des Bundesministeriums für Arbeit u. Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu gefährl. Arbeitsstoffen, zusammengesetzt aus insges. 21 ehrenamtl. Vertretern nach einem in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Schlüssel. Der AGS hat die Aufgabe, Regeln u. Erkenntnisse über den Umgang mit Gefahrstoffen sowie die Erfüllbarkeit bestehender Vorschriften zu ermitteln u. dem jeweiligen Stand der Wissenschaft, Technik u. Medizin entspr. Vorschriften vorzuschlagen. Vom AGS ausgearbeitete Verfahrensregeln oder Stoffbeurteilungen sind nach Bekanntgabe im Bundesarbeitsblatt anzuwenden. Die Bekanntgabe der techn. Regeln für Gefahrstoffe, der maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen, der technischen Richtkonzentrationen u. der biologischen Arbeitsplatztoleranzwerte sowie der Stoffe mit krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Wirkung erfolgt nach Beratung im AGS.
Wissenschaft
Jagd auf gefährliche Drohnen
Immer wieder dringen Drohnen in sicherheitsrelevante Bereiche ein. Ingenieure arbeiten zusammen mit Polizei und Unternehmen an wirksamen Schutztechniken. von MICHAEL VOGEL An die Vorweihnachtszeit 2018 erinnern sich viele Beschäftigte am Londoner Flughafen Gatwick mit Kopfschütteln. 33 Stunden lang war der Flugbetrieb fast...
Wissenschaft
Neues Recycling-Verfahren für Kunststoffe
Mit einer neuen Methode ist es Forschenden gelungen, im Labormaßstab die beiden am häufigsten eingesetzten Kunststoffe Polyethylen und Polypropylen effektiv chemisch zu recyclen. Erzeugt werden dabei die Gase Propylen und Isobutylen, die wiederum als Ausgangsstoffe für neue Plastikprodukte dienen können. Bevor das Verfahren...