Lexikon

Ausschuss für Gefahrstoffe

Abk. AGS, Beratergremium des Bundesministeriums für Arbeit u. Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu gefährl. Arbeitsstoffen, zusammengesetzt aus insges. 21 ehrenamtl. Vertretern nach einem in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Schlüssel. Der AGS hat die Aufgabe, Regeln u. Erkenntnisse über den Umgang mit Gefahrstoffen sowie die Erfüllbarkeit bestehender Vorschriften zu ermitteln u. dem jeweiligen Stand der Wissenschaft, Technik u. Medizin entspr. Vorschriften vorzuschlagen. Vom AGS ausgearbeitete Verfahrensregeln oder Stoffbeurteilungen sind nach Bekanntgabe im Bundesarbeitsblatt anzuwenden. Die Bekanntgabe der techn. Regeln für Gefahrstoffe, der maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen, der technischen Richtkonzentrationen u. der biologischen Arbeitsplatztoleranzwerte sowie der Stoffe mit krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Wirkung erfolgt nach Beratung im AGS.
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