Lexikon
Ausschuss für Gefahrstoffe
Abk. AGS, Beratergremium des Bundesministeriums für Arbeit u. Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu gefährl. Arbeitsstoffen, zusammengesetzt aus insges. 21 ehrenamtl. Vertretern nach einem in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Schlüssel. Der AGS hat die Aufgabe, Regeln u. Erkenntnisse über den Umgang mit Gefahrstoffen sowie die Erfüllbarkeit bestehender Vorschriften zu ermitteln u. dem jeweiligen Stand der Wissenschaft, Technik u. Medizin entspr. Vorschriften vorzuschlagen. Vom AGS ausgearbeitete Verfahrensregeln oder Stoffbeurteilungen sind nach Bekanntgabe im Bundesarbeitsblatt anzuwenden. Die Bekanntgabe der techn. Regeln für Gefahrstoffe, der maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen, der technischen Richtkonzentrationen u. der biologischen Arbeitsplatztoleranzwerte sowie der Stoffe mit krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Wirkung erfolgt nach Beratung im AGS.
Wissenschaft
Sonne, Wärme, Dampf und Strom
Das Potenzial der Solarthermie für die Produktion von Ökostrom stellen Kraftwerke in Marokko seit einigen Jahren eindrucksvoll unter Beweis. von Ralf Butscher Wer sich wie der Autor dieses Beitrags auf eine geführte Rundreise durch Marokko begibt, macht vermutlich irgendwann auch in Ouarzazate Station. Die Stadt mit rund 70 000...
Wissenschaft
Sind die Klimaziele noch erreichbar?
Einen Zustand zu erreichen, in dem sich die Menge der durch Menschen verursachten Treibhausgase in der Atmosphäre nicht weiter erhöht, ist in den vergangenen Jahren zum zentralen Ziel des Klimaschutzes geworden. Im Englischen hat sich dafür mittlerweile der Begriff „Net Zero“ etabliert, der sinngemäß mit Netto-null-Emissionen...