Lexikon
Toxizität
[
griechisch
]Giftigkeit, im Umweltschutz die durch chemische Stoffe oder Stoffgemische bewirkte Veränderung der Struktur oder der Funktionen eines lebenden Organismus oder einzelner Zellen; wichtiges Kriterium einer auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes durchzuführenden vergleichenden Bewertung von stoffspezifischen Risiken im Rahmen der Anmeldung neuer Stoffe, der Prüfung alter Stoffe und der Kennzeichnung von Gefahrstoffen, ebenso Grundlage für Wirkstoffprüfungen im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes und künftig auf dem Gebiet nicht-agrarischer Biozid-Produkte (Zulassungsverfahren), auch Ausgangspunkt für die Ableitung von Immissionswerten. Toxizitätsprüfungen sind im EU-Bereich weitgehend harmonisiert, werden nach standardisierten Testverfahren durchgeführt und unterliegen, soweit sie staatlichen Stellen zur Bewertung vorgelegt werden, einem Überwachungsverfahren (gute Laborpraxis).
Als gefährlich erkannte Stoffe oder Stoffgemische sind nach den in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Kriterien entsprechend den Testergebnissen zu kennzeichnen, wenn sie am Arbeitsplatz verwendet oder in den Verkehr gebracht werden, z. B. mit dem Gefahrensymbol „Giftig“ (Totenkopf) und den zusätzlich bestimmten R-Sätzen und S-Sätzen.
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»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«
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