Lexikon
Chemikạliengesetz
[
çe-
]Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vom 16. 9. 1980, in der Fassung vom 2. 7. 2008; dient dem Umwelt-, Gesundheits-, Verbraucher- und Arbeitsschutz. Es regelt u. a. die Anmeldepflicht für chemische Stoffe, die Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht für gefährliche Stoffe sowie die Grundlagen für arbeitsschutzrechtliche Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung) und die Bedingungen für Beschränkungen und Verbote bestimmter gefährlicher Stoffe (Chemikalien-Verbots-Verordnung). Einer besonders geregelten Zulassung unterliegen sogenannte Biozid-Produkte (Biozid-Gesetz).
Eine Neuordnung des Chemikaliengesetzes erfolgte auf der Grundlage der EU-Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) von 2006, nach der auch sogenannte Altstoffe einer Registrierung und Bewertung unterliegen und für besonders gefährliche Stoffe eine Zulassungspflicht besteht.
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