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Biozd-Gesetz

Gesetz vom 20. 6. 2002, das die EU-Biozid-Richtlinie vom 24. 4. 1998 in deutsches Recht umsetzt, regelt die Zulassung und das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Zu diesen gehören u. a. Holzschutzmittel, Antifouling-Produkte (Antifoulingfarbe) oder Material- und Prozesskonservierungsmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte. Nach dem Biozid-Gesetz müssen Biozid-Produkte künftig ein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Kennzeichnung, Verpackung und Werbung für diese Produkte. Von dem Biozid-Produkt dürfen keine unannehmbaren Wirkungen auf Mensch und Umwelt ausgehen. Der Prüfung werden Prüfrichtlinien und Bewertungsleitlinien zugrundegelegt. Stoffe mit geringerem Risiko für Mensch und Umwelt werden in eine Positivliste aufgenommen, die unter Streichung der schädlicheren Stoffe fortzuschreiben ist. Bereits am Markt befindliche Stoffe werden in einer zehnjährigen Übergangsfrist durch ein gesondertes Überprüfungsprogramm bewertet. Chemikaliengesetz.

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