Lexikon

Biozd-Gesetz

Gesetz vom 20. 6. 2002, das die EU-Biozid-Richtlinie vom 24. 4. 1998 in deutsches Recht umsetzt, regelt die Zulassung und das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Zu diesen gehören u. a. Holzschutzmittel, Antifouling-Produkte (Antifoulingfarbe) oder Material- und Prozesskonservierungsmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte. Nach dem Biozid-Gesetz müssen Biozid-Produkte künftig ein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Kennzeichnung, Verpackung und Werbung für diese Produkte. Von dem Biozid-Produkt dürfen keine unannehmbaren Wirkungen auf Mensch und Umwelt ausgehen. Der Prüfung werden Prüfrichtlinien und Bewertungsleitlinien zugrundegelegt. Stoffe mit geringerem Risiko für Mensch und Umwelt werden in eine Positivliste aufgenommen, die unter Streichung der schädlicheren Stoffe fortzuschreiben ist. Bereits am Markt befindliche Stoffe werden in einer zehnjährigen Übergangsfrist durch ein gesondertes Überprüfungsprogramm bewertet. Chemikaliengesetz.
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Das Pestbakterium Yersinia pestis hat in den letzten Jahrtausenden immer wieder große Teile der Menschheit getötet. Möglich machte das offenbar ein einziges Gen im Erbgut des Pesterregers, mit dem sich die verschiedenen Stämme des Bakteriums über viele Jahrhunderte hinweg anpassen und überleben konnten, wie Forschende...

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