Lexikon

Umweltchemikalien

chemische Produkte, die bei ihrer Herstellung, während oder nach ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen. Der Mensch und seine belebte Umwelt müssen vor dem Auftreten gefährdender Mengen oder Konzentrationen geschützt werden. Liegen Anhaltspunkte für eine Gefährdung durch neue Stoffe oder auch bereits im Verkehr befindliche Stoffe (Altstoffe) vor, muss eine Prüfung nach dem Chemikaliengesetz erfolgen. Danach können Anwendungsbeschränkungen bis zum Herstellungsverbot ausgesprochen werden. Unter dem Begriff Umweltchemikalien wird auch die individuell als bedrohlich empfundene, zum Teil sehr niedrige und analytisch kaum erfassbare, jedoch stets vorhandene Schadstoffexposition im unmittelbaren Lebensbereich (Wohnung, Nahrung usw.) zusammengefasst, die zum Auslöser toxikologisch nicht begründbarer, ernsthafter Erkrankungen werden kann. Umweltprobenbank.
Im Dezember 2000 wurde auf der UN-Konferenz in Johannesburg eine Einigung über ein weltweites Verbot schwer abbaubarer Chemikalien erzielt. 122 Staaten sowie regierungsunabhängige Organisationen verhandelten auf der Konferenz über ein Abkommen zur Ächtung zwölf hochgiftiger Substanzen; u. a. steht auch das Insektenvernichtungsmittel DDT zur Disposition, das in einigen Entwicklungsländern gegen die zunehmende Ausbreitung der Malaria eingesetzt wird. In den Industriestaaten Europas ist der Einsatz der betreffenden Stoffe meist seit vielen Jahren verboten oder stark eingeschränkt. In Ländern wie China, Indien, Südafrika und Brasilien werden sie noch hergestellt und eingesetzt.
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