Lexikon

Teilzahlungsgeschäfte

Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über die Lieferung einer bestimmten Sache oder sonstigen Leistung, bei denen der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit der ratenweise Zahlung einräumt (§ 499 Abs. 2 BGB); auf Teilzahlungsgeschäfte finden teilweise die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen Anwendung. Die vom Verbraucher zu unterzeichnende Vertragserklärung muss verschiedene Mindestangaben enthalten; dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen.
Wissenschaft

»Es ist ein Informationswettstreit«

Ruben Bouwmeester von der Deutschen Welle sieht sich als Brückenbauer zwischen Wissenschaft und Medien, der Desinformationen mit Verstand und KI bekämpft. Das Gespräch führte Nikolaus Fecht Herr Bouwmeester, was steckt hinter dem System „Truly Media“? Dies ist eine 2017 vom griechischen Athens Technology Center (ATC) und der...

Elektronen, Laserpulse
Wissenschaft

Vom Laserblitz zum Teilchenstrahl

Teilchenbeschleuniger liefern brillante Röntgenstrahlung, etwa für die Forschung an Akkus oder Viren. Doch die Anlagen sind groß und teuer. Neue, kleinere und sparsamere Quellen nutzen Laserlicht und könnten neben Röntgen- und Elektronenstrahlen bald auch Protonen und Neutronen auf Knopfdruck liefern. von ANDREA THOSS Seit...

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