Lexikon

Teilzahlungsgeschäfte

Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über die Lieferung einer bestimmten Sache oder sonstigen Leistung, bei denen der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit der ratenweise Zahlung einräumt (§ 499 Abs. 2 BGB); auf Teilzahlungsgeschäfte finden teilweise die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen Anwendung. Die vom Verbraucher zu unterzeichnende Vertragserklärung muss verschiedene Mindestangaben enthalten; dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen.
Stempel mit umgedrehtem Text neben gestempeltem Wort
Wissenschaft

Wurm im Ohr

Wo Ohrwürmer herkommen und wie man sie wieder loswird, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Kennen Sie das: Im Radio hören Sie eine bekannte Melodie, vielleicht nur wenige Sekunden eines längeren Musikstücks, und schon hat sich die Tonfolge in Ihrem Kopf festgesetzt? Um Sie in der Folge nicht mehr loszulassen. Mal ist es der Refrain...

Foto einer blühenden Pflanze der Art Asarum simile
Wissenschaft

Ursprung des Aasgeruchs mancher Blumen entdeckt

Manche Pflanzen locken bestäubende Insekten nicht mit süßen Düften an, sondern mit dem Gestank der Verwesung. Wie Blumen diese „Stinkstoffe“ herstellen, haben nun Biologen mittels DNA-Vergleichen von Asarum-Pflanzen herausgefunden. Demnach weisen die Blütenzellen bei einigen Arten in ihrem Erbgut Veränderungen in einem einzelnen...

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