Lexikon

Teilzahlungsgeschäfte

Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über die Lieferung einer bestimmten Sache oder sonstigen Leistung, bei denen der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit der ratenweise Zahlung einräumt (§ 499 Abs. 2 BGB); auf Teilzahlungsgeschäfte finden teilweise die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen Anwendung. Die vom Verbraucher zu unterzeichnende Vertragserklärung muss verschiedene Mindestangaben enthalten; dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen.
MIT, Schlafforschung
Wissenschaft

Manipulierte Träume

Werbung – das sind bunte Straßenplakate, Jingles im Radio und Spots in Kino und Fernsehen. Doch es könnte künftig neue Werbeflächen geben: unsere Träume. von DÉSIRÉE KARGE Robert Stickgold macht sich Sorgen. „Das kann unsere Erinnerungen verändern, Politiker können damit unsere Meinung manipulieren, und Süchtige drohen dadurch,...

Melatonin, Rythmus
Wissenschaft

Der Takt des Lebens

Gesteuert von der inneren Uhr im Gehirn und reguliert durch Hormone wie Melatonin und Cortisol bestimmt der zirkadiane Rhythmus alles – vom Schlafbedürfnis bis zum Hungergefühl. von SIGRID MÄRZ Irgendwo piept ein Gerät, und Pflegende rücken die Zugänge am Patienten zurecht. Die Neonröhren an der Decke flimmern. Tageslicht fehlt...

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