Lexikon
Teilzahlungsgeschäfte
Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über die Lieferung einer bestimmten Sache oder sonstigen Leistung, bei denen der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit der ratenweise Zahlung einräumt (§ 499 Abs. 2 BGB); auf Teilzahlungsgeschäfte finden teilweise die Vorschriften über das Verbraucherdarlehen Anwendung. Die vom Verbraucher zu unterzeichnende Vertragserklärung muss verschiedene Mindestangaben enthalten; dem Verbraucher steht das Recht zu, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen.
Wissenschaft
Gesundheitsprognose per KI
Welches Risiko haben wir aufgrund unserer gesundheitlichen Vorgeschichte für Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen? Antworten darauf könnte ein neues KI-Modell namens Delphi-2M liefern. Basierend auf ähnlichen Algorithmen wie große Sprachmodelle soll es anhand von Informationen zu Vorerkrankungen und...
Wissenschaft
Wie Musik in Spielzeugwerbung Gender-Stereotype prägt
Puppen für Mädchen, Autos für Jungs: Von klein auf werden Kinder mit Geschlechterstereotypen konfrontiert. Die Werbung betont diese Zuteilung, indem sie beispielsweise Produkte für Mädchen in pink gestaltet und Kinder des jeweils „passenden“ Geschlechts mit dem Produkt abbildet. Eine Studie zeigt nun, dass sogar die Musik in...