Lexikon
Fịxgeschäft
ein Rechtsgeschäft, bei dem die genaue Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist zur Pflicht gemacht ist (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). – In
Österreich
wird das Fixgeschäft behandelt in § 376 HGB in Verbindung mit § 919 ABGB. – In der Schweiz
sind Regelungen zum Fixgeschäft in Art. 102 Abs. 2, 108 Ziff. 3 und für Kaufleute in Art. 190 OR getroffen.
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Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen mit ihrer durchschnittlichen Wochenstundenzahl im Ranking weit hinten. Die Jungen reden anscheinend nur noch von Work-Life-Balance, und die Alten ziehen sich ins Homeoffice zurück. Ist der fleißige Deutsche Geschichte? Ein Blick auf die Zahlen. von CHRISTIAN WOLF Die...
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Im Fluss der Zeit
Wie erschafft das Gehirn sein Zeitempfinden? In der Antwort könnte der Schlüssel zum Verständnis des Bewusstseins liegen.
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