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Fragerecht

im deutschen Zivilprozessrecht das Recht (und die Pflicht) des Gerichts, an die Parteien zur Klärung des Sachverhalts Fragen zu richten (§139 ZPO). Ähnliche Regelung in den Zivilprozessordnungen der meisten schweizerischen Kantone. Im österreichischen Prozessrecht gibt es auch ein Fragerecht der Parteien bzw. des Angeklagten.
Satelliten, Universum
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