Lexikon

Garantiegesetz

vom italienischen Staat 1871 erlassenes Gesetz, das nach Angliederung des Kirchenstaats (1870) das Verhältnis zum Papst so bestimmte, dass es seine geistliche Amtsausübung garantierte und Kirche und Staat trennte; vom Papst als einseitig abgelehnt; 1929 durch die Lateranverträge abgelöst.

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon