Lexikon
Gerichtsferien
gesetzlich festgelegte Zeit, in der bei Gerichten nur besonders dringende Fälle (Feriensachen, z. B. Strafsachen, Arrest und einstweilige Verfügungen, Wechsel-, Miet- und gewisse Bausachen) bearbeitet wurden. In Deutschland waren bis 1997 Gerichtsferien vom 15. 7. bis 15. 9. Der Ablauf prozessualer Fristen mit Ausnahme der Notfristen wurde durch die Gerichtsferien gehemmt. Heute gibt es keine ausdrücklichen Gerichtsferien mehr.
In Österreich sind Gerichtsferien vom 15. 7. bis 25. 8.; in der Schweiz beim Bundesgericht vom 15. 7. bis 15. 9.
Wissenschaft
Doppelte Diskriminierung schadet mehr als doppelt
Unsere sozialen Beziehungen beeinflussen unsere Karriereaussichten, unsere Zufriedenheit und unsere Gesundheit. Doch dieses „soziale Kapital“ ist ungleich verteilt: Wir neigen dazu, uns mit Menschen zu umgeben, die uns ähnlich sind. Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft oder ihres sozioökonomischen Status einer...
Wissenschaft
Gefühlte Zeit
Wie Gehirn und Körper unser Zeitempfinden hervorbringen. Von Tobias Hürter Eine halbe Stunde in der S-Bahn, müde und hungrig nach der Arbeit: eine gefühlte Ewigkeit. Eine halbe Stunde in der S-Bahn, ausgeschlafen und mit einer spannenden Lektüre in der Hand: Die Zeit rast. Nur nicht die Haltestelle verpassen. Das Zeitgefühl ist...
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