Lexikon
Notfrist
Fataleim Prozessrecht die Frist (z. B. Rechtsmittelfrist), deren Ablauf durch die Gerichtsferien nicht gehemmt wird und die weder abgekürzt noch verlängert werden kann. Notfristen werden im Gesetz als solche bezeichnet (§ 224 ZPO). – Ähnlich geregelt in Österreich (§§ 128, 168, 225, 570 ZPO). – Auch in mehreren schweizerischen kantonalen Prozessordnungen gelten ähnliche Vorschriften.
Wissenschaft
Doch keine neue Erdepoche
Der Mensch ist die einflussreichste Art des Planeten und verändert ihn auf eine noch nie dagewesene Weise. Viele sehen darin den Beginn einer neuen Erdepoche – das Anthropozän. Doch die Geologen, die es ausrufen könnten, lehnen ab. Eine Analyse. Von Juliette Irmer Rund 15 Jahre haben Wissenschaftler darüber debattiert, ob die...
Wissenschaft
Die Unlust zum Datenteilen
Was treibt den wissenschaftlichen Fortschritt an? Alles Mögliche könnte man hier nennen: Neugier, einen offenen Geist, auch harte Arbeit. Doch nehmen wir es mal ganz pragmatisch: Zumindest in den Naturwissenschaften mit ihren Hochdurchsatz-Methoden sind es heutzutage vor allem die Daten, die sie immer weiter voranbringen. Nicht...