Lexikon
Notfrist
Fataleim Prozessrecht die Frist (z. B. Rechtsmittelfrist), deren Ablauf durch die Gerichtsferien nicht gehemmt wird und die weder abgekürzt noch verlängert werden kann. Notfristen werden im Gesetz als solche bezeichnet (§ 224 ZPO). – Ähnlich geregelt in Österreich (§§ 128, 168, 225, 570 ZPO). – Auch in mehreren schweizerischen kantonalen Prozessordnungen gelten ähnliche Vorschriften.
Wissenschaft
Tierischer Gen-Patentklau mit Medizin-Potenzial
In kuriosen Wasser-Wesen steckt offenbar Potenzial für die Medizin: Um Infektionen zu bekämpfen, nutzen Bdelloida-Rädertierchen genetische „Antibiotika-Rezepte“, die sie Bakterien geklaut und für sich angepasst haben, zeigt eine Studie. Da die Substanzen für die Wirkung in einem tierischen Organismus optimiert sind, könnten sie...
Wissenschaft
Südlicher Ozean nimmt mehr CO2 auf als gedacht
Der Ozean um die Antarktis ist eine wichtige Senke für Kohlendioxid. Neue Messungen zeigen nun, dass er wahrscheinlich sogar noch größere Mengen des Treibhausgases speichert als bisher angenommen. Während frühere Angaben üblicherweise auf indirekten Schätzungen beruhten, haben Forschende nun den CO2-Austausch zwischen Luft und...