Lexikon

Notfrist

Fatale
im Prozessrecht die Frist (z. B. Rechtsmittelfrist), deren Ablauf durch die Gerichtsferien nicht gehemmt wird und die weder abgekürzt noch verlängert werden kann. Notfristen werden im Gesetz als solche bezeichnet (§ 224 ZPO). Ähnlich geregelt in Österreich (§§ 128, 168, 225, 570 ZPO). Auch in mehreren schweizerischen kantonalen Prozessordnungen gelten ähnliche Vorschriften.
Junger Mann mit ausgestreckten Armen blickt auf das Meer und den Himmel.
Wissenschaft

Mehr Energie

Alle höher entwickelten Lebewesen der Erde hängen von einem Gas ab: Sauerstoff. Von BETTINA WURCHE Die Atmosphäre unseres Blauen Planeten besteht zu etwa 78 Prozent aus Stickstoff und zu etwa 21 Prozent aus Sauerstoff. Diesen Sauerstoff nutzen die Lebewesen der Erde zur Gewinnung von Energie. Die ein- und mehrzellige Lebewelt hat...

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Wissenschaft

Entscheidend ist, was hinten rauskommt

Es ist Sommer, unser Essen wird immer bunter, Obst und Gemüse übertreffen sich in ihrer Farbenpracht, und die Tafeln auf Grillfesten wirken wie barocke Gemälde. Wir lassen es uns schmecken, verdauen die Köstlichkeiten und scheiden aus, was übrig bleibt. Währenddessen passiert allerdings etwas Bemerkenswertes: denn egal wie...

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