Lexikon

höhere Gewalt

Recht
vis major
ein unverschuldeter und unabwendbarer Zufall (z. B. Naturereignisse, plötzliche erhebliche Erkrankung); begründet Haftungsausschluss z. B. bei der Gastwirts- und Eisenbahnhaftung, hemmt die Verjährung und berechtigt insbesondere bei Notfristen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

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