Lexikon
Geschäftsgrundlage
die wesentlichen Umstände, von deren Vorhandensein und Bleiben die Vertragsparteien bei Vertragsschluss ausgegangen sind. Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage, d. h. bei einer besonders einschneidenden Änderung der Verhältnisse, kann für den Schuldner die Vertragserfüllung ausnahmsweise unzumutbar werden, so dass eine Änderung seiner Verpflichtung oder ihr Wegfall eintreten kann.
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
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Wissenschaft
Drohnen für Profis
Bislang galten kleine Flugobjekte vor allem als Spielerei. Doch bessere Technik und zweckmäßige Vorschriften schaffen die Grundlage für immer mehr nützliche Anwendungen. von Tim Schröder Für eingefleischte Angler, die an einem See geduldig darauf warten, dass ein Fisch anbeißt, ist die Aguadrone sicher nichts. Doch wer vor der...
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