Lexikon

Gläubigerbegünstigung

das Gewähren einer nicht oder noch nicht geschuldeten Sicherung oder Befriedigung an einen Gläubiger, um diesen vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, durch einen Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kannte; strafbar bei Vorsatz nach § 283 c StGB. In der
Schweiz
wird die Gläubigerbegünstigung nach Art. 167 StGB mit Gefängnis bestraft. Das
österreichische
Strafgesetz bestraft sowohl die vorsätzliche (§ 158) als auch die fahrlässige Gläubigerbegünstigung (§ 159) als Vergehen.
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