Lexikon
Gläubigerbegünstigung
das Gewähren einer nicht oder noch nicht geschuldeten Sicherung oder Befriedigung an einen Gläubiger, um diesen vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, durch einen Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kannte; strafbar bei Vorsatz nach § 283 c StGB. – In der
Schweiz
wird die Gläubigerbegünstigung nach Art. 167 StGB mit Gefängnis bestraft. – Das österreichische
Strafgesetz bestraft sowohl die vorsätzliche (§ 158) als auch die fahrlässige Gläubigerbegünstigung (§ 159) als Vergehen.
Wissenschaft
Anpassung der Arten
Durch seinen gewaltigen ökologischen Fußabdruck mischt der Mensch zunehmend in der Evolution mit. Manche Tiere fügen sich den veränderten Bedingungen.
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Wissenschaft
Aufgeschäumt
Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...