Lexikon
Gläubigerbegünstigung
das Gewähren einer nicht oder noch nicht geschuldeten Sicherung oder Befriedigung an einen Gläubiger, um diesen vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, durch einen Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kannte; strafbar bei Vorsatz nach § 283 c StGB. – In der
Schweiz
wird die Gläubigerbegünstigung nach Art. 167 StGB mit Gefängnis bestraft. – Das österreichische
Strafgesetz bestraft sowohl die vorsätzliche (§ 158) als auch die fahrlässige Gläubigerbegünstigung (§ 159) als Vergehen.
Wissenschaft
Wann ist Nd am Ende?
Geschrieben ist die Sache eindeutig: Ende ist Ende. Aber wenn Chemikerinnen und Chemiker von Ende sprechen, meinen sie vielleicht Nd – das chemische Elementsymbol für Neodym. Der Name ist den meisten vermutlich schon einmal untergekommen, und manche werden sogar wissen, dass es ein Element der sogenannten Seltenen Erden...
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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