Lexikon
Gläubigerbegünstigung
das Gewähren einer nicht oder noch nicht geschuldeten Sicherung oder Befriedigung an einen Gläubiger, um diesen vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, durch einen Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kannte; strafbar bei Vorsatz nach § 283 c StGB. – In der
Schweiz
wird die Gläubigerbegünstigung nach Art. 167 StGB mit Gefängnis bestraft. – Das österreichische
Strafgesetz bestraft sowohl die vorsätzliche (§ 158) als auch die fahrlässige Gläubigerbegünstigung (§ 159) als Vergehen.
Wissenschaft
Tierischer Transport
Zoochorie, die Verbreitung von Samen durch Tiere, formt Ökosysteme und fördert Biodiversität. Ihre Erforschung bringt stetig neue, verblüffende Zusammenhänge ans Licht. von KURT DE SWAAF Wer kennt sie nicht? Die Pflanze mit großen Blättern, an der Kügelchen wachsen, die immer überall hängen bleiben. Ihre erstaunliche...
Wissenschaft
Spechte grunzen beim Aufschlag wie Tennisspieler
Spechte hämmern mit enormer Wucht auf Holz ein. Als Werkzeug dient ihnen dabei aber nicht nur ihr Schnabel, sondern der ganze Körper, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach spannen die Vögel zahlreiche Muskeln in ihrem ganzen Körper an, um sich zu stabilisieren, und verwandeln sich so in einen lebenden Hammer. Gleichzeitig...