Lexikon
Gläubigerbegünstigung
das Gewähren einer nicht oder noch nicht geschuldeten Sicherung oder Befriedigung an einen Gläubiger, um diesen vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, durch einen Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kannte; strafbar bei Vorsatz nach § 283 c StGB. – In der
Schweiz
wird die Gläubigerbegünstigung nach Art. 167 StGB mit Gefängnis bestraft. – Das österreichische
Strafgesetz bestraft sowohl die vorsätzliche (§ 158) als auch die fahrlässige Gläubigerbegünstigung (§ 159) als Vergehen.Wissenschaft
Gefälschte Abgaswerte
Neben CO2 zählt Methan (CH4) zu den schädlichsten Treibhausgasen, wenn es um Erderwärmung geht. Geruchlos, unsichtbar und leicht entzündlich hat es innerhalb der ersten 20 Jahre nach seiner Freisetzung sogar eine etwa 84-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2. Die Menge an Methan in der Atmosphäre hat der Mensch in den letzten...
Wissenschaft
Auftrieb für E-Luftschiffe
Luftschiffe sind ein seltener Anblick am Himmel. Doch das könnte sich bald ändern. Denn die fliegenden Riesen ermöglichen eine klimaschonende Luftfahrt – mit Elektroantrieb, Strom aus Sonnenlicht und geeigneten Batterien. von RALF BUTSCHER Wer am Bodensee lebt oder Urlaub macht, kennt das sanfte Brummen am Himmel. Es verrät: Ein...
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