Lexikon
Gläubigerbegünstigung
das Gewähren einer nicht oder noch nicht geschuldeten Sicherung oder Befriedigung an einen Gläubiger, um diesen vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, durch einen Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kannte; strafbar bei Vorsatz nach § 283 c StGB. – In der
Schweiz
wird die Gläubigerbegünstigung nach Art. 167 StGB mit Gefängnis bestraft. – Das österreichische
Strafgesetz bestraft sowohl die vorsätzliche (§ 158) als auch die fahrlässige Gläubigerbegünstigung (§ 159) als Vergehen.Wissenschaft
Die Schattenseiten der Wasserkraft
Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.
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