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Grabschändung

das unbefugte Zerstören oder Beschädigen eines Grabes oder das Verüben beschimpfenden Unfugs an ihm; in Deutschland strafbar nach § 168 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe. In Österreich 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 190 StGB), in der Schweiz mit Gefängnis oder Buße (Art. 262 StGB).

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