Lexikon
Güterkraftverkehr
gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen; geregelt im Gesetz zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts vom 22. 6. 1998. Die Aufteilung zwischen Güterfern- und Güternahverkehr wurde aufgehoben, es gelten nun einheitliche Bestimmungen für den Güterkraftverkehr. Das neue Gesetz regelt Begriffsbestimmungen, Ausnahmen sowie die allgemeine Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Erlaubnis kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder mit Beschränkungen erteilt werden. Geregelt sind ferner Versicherungspflichten und die Aufsicht des Bundesamtes für Güterkraftverkehr.
Wissenschaft
Jupiters gewaltsame Jugend
Im Zentrum des Gasriesen hat die Raumsonde Juno einen seltsamen Kern entdeckt. Ihre Messungen lassen auf eine brachiale Kollision mit einem anderen Urplaneten schließen. von THORSTEN DAMBECK Er ist der unangefochtene Herrscher unter den Planeten: Jupiter. Mit 318 Erdmassen übertrifft er die gesamte Masse aller anderen planetaren...
Wissenschaft
Organe hin, Organe her
Warum bekam Charles Darwin aufgrund seiner Evolutionstheorie so viel Ärger mit kirchlichen Kreisen? Weil seine Erkenntnisse in fundamentalem Widerspruch zu dem Glauben standen, dass alle Arten seit Gottes Schöpfungsakt unverändert existieren. Die Quintessenz der Theorie Darwins war ja gerade, dass sämtliche Organismen-Arten keine...
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