Lexikon
Güterkraftverkehr
gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen; geregelt im Gesetz zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts vom 22. 6. 1998. Die Aufteilung zwischen Güterfern- und Güternahverkehr wurde aufgehoben, es gelten nun einheitliche Bestimmungen für den Güterkraftverkehr. Das neue Gesetz regelt Begriffsbestimmungen, Ausnahmen sowie die allgemeine Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Erlaubnis kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder mit Beschränkungen erteilt werden. Geregelt sind ferner Versicherungspflichten und die Aufsicht des Bundesamtes für Güterkraftverkehr.
Wissenschaft
Mehr Elektroschrott durch Künstliche Intelligenz
Generative künstliche Intelligenz benötigt riesige Rechenzentren mit der neuesten Computertechnologie. Eine Studie hat nun quantifiziert, wie sich die Ausbreitung von KI auf die Menge des Elektroschrotts auswirkt. Demnach könnten bis 2030 bis zu fünf Millionen Tonnen Elektroschrott allein durch ausrangierte Geräte von KI-...
Wissenschaft
Klimafreudliche Trunkenheit
Die Klimakrise schreitet fast ungehindert voran. Die Ergebnisse der letzten Klimakonferenz COP30 sind so dürftig, dass man sie als „Ergebnisse“ unter Anführungszeichen setzen muss. Die Einzigen, die angesichts dieser Weltlage Grund haben, um mit einem Glas Sekt anzustoßen, sind die fossile Industrie und rechte und rechtsextreme...
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