Lexikon

Güterkraftverkehr

gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen; geregelt im Gesetz zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts vom 22. 6. 1998. Die Aufteilung zwischen Güterfern- und Güternahverkehr wurde aufgehoben, es gelten nun einheitliche Bestimmungen für den Güterkraftverkehr. Das neue Gesetz regelt Begriffsbestimmungen, Ausnahmen sowie die allgemeine Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Erlaubnis kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder mit Beschränkungen erteilt werden. Geregelt sind ferner Versicherungspflichten und die Aufsicht des Bundesamtes für Güterkraftverkehr.
KI und Vorurteile
Wissenschaft

KI: Dialekte wecken versteckte Vorurteile

Allein die Art, wie eine Person spricht, kann uns zu Annahmen über ihre Intelligenz verleiten. Einen ähnlichen Effekt gibt es offenbar auch bei großen KI-Sprachmodellen: Diese stufen Menschen mit afroamerikanischem Dialekt signifikant negativer ein als Personen, die das übliche amerikanische Englisch sprechen. Wie eine Studie...

Gashülle, Jupiter
Wissenschaft

Schwingender Riese

Die Messungen der Raumsonde Juno erlauben es, in den dunklen Abgrund von Jupiters mächtiger Gashülle zu spähen. Sichtbar wird eine turbulente Welt in ständiger Bewegung. von THORSTEN DAMBECK Jupiter sei noch jung. Seit seiner Geburt habe der Riesenplanet nur wenig Zeit gehabt sich abzukühlen. Die innere Hitze dränge deshalb...

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