Lexikon
Güterkraftverkehr
gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen; geregelt im Gesetz zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts vom 22. 6. 1998. Die Aufteilung zwischen Güterfern- und Güternahverkehr wurde aufgehoben, es gelten nun einheitliche Bestimmungen für den Güterkraftverkehr. Das neue Gesetz regelt Begriffsbestimmungen, Ausnahmen sowie die allgemeine Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Erlaubnis kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder mit Beschränkungen erteilt werden. Geregelt sind ferner Versicherungspflichten und die Aufsicht des Bundesamtes für Güterkraftverkehr.
Wissenschaft
Solarzelle statt Ladesäule
Die Photovoltaik wird mobil. Im Sommer kommt das erste Fahrzeug auf den Markt, das komplett mit Solarenergie betrieben werden kann. von RAINER KURLEMANN Das Versprechen klingt nach einer Revolution am Automarkt: Der niederländische Autobauer Lightyear will Elektroautos unabhängig von Ladestationen und Steckdosen machen. Dazu hat...
Wissenschaft
Welche Körperteile sind uns am wichtigsten?
Ob Arm, Fuß oder Auge, die meisten Menschen bewerten einige ihrer Körperteile als wichtiger als andere. Dahinter steckt jedoch keine individuelle Einschätzung, sondern vielmehr eine Priorisierung, die über alle Kulturen und Zeitalter hinweg gleichgeblieben ist, wie Psychologen herausgefunden haben. Demnach bewerten die Menschen...