Lexikon

Härteklausel

Tatbestand im Scheidungsrecht mit der Wirkung, dass die Ehe trotz Zerrüttung nicht geschieden werden kann. Gemäß § 1568 BGB soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
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Wissenschaft

Doch keine neue Erdepoche

Der Mensch ist die einflussreichste Art des Planeten und verändert ihn auf eine noch nie dagewesene Weise. Viele sehen darin den Beginn einer neuen Erdepoche – das Anthropozän. Doch die Geologen, die es ausrufen könnten, lehnen ab. Eine Analyse. Von Juliette Irmer Rund 15 Jahre haben Wissenschaftler darüber debattiert, ob die...

Atomkern
Wissenschaft

Kern mit Proton-Halo

Neue Messungen an einem exotischen Aluminium-Isotop deuten auf eine ungewöhnliche Struktur hin: Dort gibt es ein nur schwach gebundenes äußeres Proton. von DIRK EIDEMÜLLER Normalerweise stellt man sich Atomkerne als extrem dichte Zusammenballung von Protonen und Neutronen vor, die durch die starke Kernkraft zusammengehalten...

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