Lexikon
Härteklausel
Tatbestand im Scheidungsrecht mit der Wirkung, dass die Ehe trotz Zerrüttung nicht geschieden werden kann. Gemäß § 1568 BGB soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
Wissenschaft
Wie Entwaldung das Amazonasgebiet austrocknet
Der Amazonas-Regenwald hat einen wichtigen Einfluss auf das weltweite Klima. Die Bäume binden nicht nur große Mengen CO2, sondern tragen durch die Verdunstung an ihren Blättern auch entscheidend zum Wasserkreislauf bei. Doch durch den Klimawandel und weitreichende Rodungen ist die grüne Lunge unseres Planeten gefährdet....
Wissenschaft
„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte
Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...