Lexikon
Härteklausel
Tatbestand im Scheidungsrecht mit der Wirkung, dass die Ehe trotz Zerrüttung nicht geschieden werden kann. Gemäß § 1568 BGB soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
Wissenschaft
Superstars im Tarantel-Nebel
Riesensterne sind für die Entwicklung von Galaxien von großer Bedeutung, obwohl extrem kurzlebig und selten. Nun gelang es, sie hochwertig zu fotografieren.
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Wissenschaft
Gesundheit junger Menschen weltweit leidet
Junge Menschen stehen vor zahlreichen Herausforderungen: Ihre Umwelt verändert sich durch den Klimawandel, gewaltsame Konflikte bedrohen ihre Sicherheit und die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken. Zugleich nehmen psychische Erkrankungen und Adipositas zu. Eine internationale Kommission hat sich...