Lexikon
Härteklausel
Tatbestand im Scheidungsrecht mit der Wirkung, dass die Ehe trotz Zerrüttung nicht geschieden werden kann. Gemäß § 1568 BGB soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
Wissenschaft
Neue Technik liefert außergewöhnliche Einblicke in unser Gehirn
Unser Gehirn ist hochkomplex und lässt sich bisher nur mit großem Aufwand bis ins kleinste Detail abbilden. Jetzt haben Wissenschaftler ein neues Verfahren entwickelt, mit dem das menschliche Gehirn mit bislang beispielloser Auflösung und Geschwindigkeit untersucht werden kann. Die Gewebeproben werden dabei nicht beschädigt und...
Wissenschaft
Eine Frage der Ähre
Der Weizen ist die am weitesten verbreitete Nutzpflanze. Braucht es noch gezieltere Eingriffe in sein Genom, um auch in Zukunft die Weltbevölkerung zu ernähren?
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