Lexikon
Härteklausel
Tatbestand im Scheidungsrecht mit der Wirkung, dass die Ehe trotz Zerrüttung nicht geschieden werden kann. Gemäß § 1568 BGB soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
Wissenschaft
Winzigstes sichtbar gemacht
Neuartige Mikroskope erreichen fast atomare Auflösung. Das hilft etwa bei der Entwicklung von besseren Medikamenten. von REINHARD BREUER Wer Kleines und Kleinstes erkennen will, braucht Hilfe – ob Lesebrille, Fernglas oder Lupe. In der Wissenschaft sind seit mehr als 400 Jahren Lichtmikroskope in Gebrauch, und ihre...
Wissenschaft
Skurrile Regelfälle
Stellen wir uns eine Bioforscherin vor, die nach einigen Experimenten vor einem ziemlich skurrilen Ergebnis steht. Sorgfältig wiederholt sie die gesamte Versuchsreihe noch mehrere Male, baut sogar noch zusätzliche Kontrollexperimente ein. Doch es bleibt dabei: Die Daten sind robust und reproduzierbar. Das Ergebnis ist also echt...