Lexikon

Härteklausel

Tatbestand im Scheidungsrecht mit der Wirkung, dass die Ehe trotz Zerrüttung nicht geschieden werden kann. Gemäß § 1568 BGB soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
PVC-Strahlrohr
Wissenschaft

Atomkern fotografiert

Ein schwer zu beobachtender Gammazerfall enthüllt Details über die Gestalt von Atomkernen. von DIRK EIDEMÜLLER Üblicherweise stellt man sich Atomkerne kugelrund vor. Aber einige Atomkerne sind ein wenig wie ein Diskus oder Rugbyball verformt. Allerdings sind die Kerne so winzig, dass es schwierig ist, genauere Aussagen über ihre...

Heizen, Wärme, Rauch
Wissenschaft

Verheizt!

Heizen mit Holz statt mit Öl gilt als Beitrag zum Klimaschutz. Doch Wissenschaftler warnen: Die Abgase aus Holzöfen sorgen nicht nur für schmutzige Luft, sondern führen zu steigenden Treibhausgas-Emissionen. von GÜVEN PURTUL Das erste von Menschenhand entfachte Feuer war ein Meilenstein der Zivilisation. Über 30.000 Jahre später...

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