Lexikon
Härteklausel
Tatbestand im Scheidungsrecht mit der Wirkung, dass die Ehe trotz Zerrüttung nicht geschieden werden kann. Gemäß § 1568 BGB soll die Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
Wissenschaft
Perfect Timing
Wie entstehen in der Wissenschaft große Durchbrüche? Sicherlich auf viele verschiedene Weisen. Denn schließlich erforscht die Wissenschaft das Unbekannte. Woher soll man also vorher wissen, wie man es im Einzelfall am besten enthüllt. Den einen planbaren Königsweg, der sicher zu einer bestimmten Erkenntnis führt, gibt es folglich...
Wissenschaft
Die grüne Stadt von morgen
Hitze und Starkregen machen Stadtbewohnern zunehmend zu schaffen. Planer reagieren mit natürlicher Aufrüstung: bepflanzte Dächer und urbane Wälder. von HARTMUT NETZ Es ist kurz nach vier am Nachmittag des 27. Juli 2016, als die Feuerwehr für Berlin den Ausnahmezustand ausruft. Die Gewitterfront, die die Stadt am Nachmittag...