Lexikon
Inhaberzeichen
als Beweismittel für das Bestehen einer Forderung oder als Ausweis für den Gläubiger einer Leistung dienende Urkunden, die aber den Gegenstand der Leistung gar nicht oder doch nur sehr unvollkommen bezeichnen, vielfach nicht einmal den Aussteller nennen und in der Regel nicht unterzeichnet sind; z. B. Fahrkarten, Theaterkarten, Essenmarken.
Wissenschaft
Rettungsanker fürs Herz
Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...
Wissenschaft
Auch tote Zähne können schmerzen
Warum der Tod eines Zahns dem Leid manchmal kein Ende bereitet, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man liegt nachts im Bett, und es ist, als ob im Kopf ein Presslufthammer tobt. Wellen pochender Schmerzen jagen durch den Kiefer, jeder Kontakt der Zähne löst eine dröhnende Explosion aus. Tabletten helfen nicht, allenfalls bringt...