Lexikon

Jugendkriminalität

die unter das Jugendstrafrecht fallende Straffälligkeit im Jugendalter; tritt nach der Kriminalstatistik doppelt so stark in Erscheinung, wie es dem Anteil der Jugendlichen an der Bevölkerung entspricht. Zahlenmäßig überwiegen Diebstahl und Verkehrsdelikte. Als Straftaten, an denen Jugendliche überproportional beteiligt sind („jugendspezifische“ Delikte), gelten oft gruppenweise begangene Gewaltdelikte, in denen sich Aggressivität und Rebellion äußern, ferner Rauschgift- und Alkoholdelikte. Die zu beobachtende Zunahme der Jugendkriminalität wird insgesamt mit der Verhaltensunsicherheit der Jugendlichen und Heranwachsenden erklärt, wobei auf Erziehungs- und Sozialisationsdefizite (besonders in gestörten Familien), den wirtschaftlichen Konjunkturverlauf sowie auf berufliches Scheitern und ungünstige Zukunftsperspektiven verwiesen wird. Der Behandlungsbedürftigkeit der jugendlichen Täter wird durch jugend- und jugendkriminalrechtliche Reaktionen Rechnung getragen.
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