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Kapitlbeteiligungsgesellschaften

von Kreditinstituten in Deutschland seit etwa 1965 errichtete Finanzierungsgesellschaften, die nicht emissionsfähigen kleineren und mittelgroßen Unternehmen Eigenkapital meist in Form der Beteiligung als stille Gesellschafter zur Verfügung stellen, mit dem Ziel, einen Mangel an Eigenkapital, z. B. infolge der Auszahlung von Erben oder stärkerer Expansion des Unternehmens, für eine begrenzte Zeit (510 Jahre) zu überbrücken; nicht zu verwechseln mit Kapitalanlagegesellschaften.

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