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Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung

die erste Verordnung zur Durchführung des Bundesverfassungs-Immissionsschutzgesetzes in der Neuverfassung vom 14. 3. 1997; gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb kleiner Feuerungsanlagen (Kamine, Öl- und Gasfeuerungsanlagen usw.). Die Einhaltung wird vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger überwacht.

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