Lexikon
Kriminologie
[lateinisch + griechisch]
Wissenschaft vom Verbrechen. Die Kriminologie beschäftigt sich als empirische Wissenschaft mit der Erforschung des Verbrechens, der Täterpersönlichkeit, der Bekämpfung des Verbrechens und der Kontrolle des sonstigen sozial abweichenden Verhaltens. Eingeschlossen in diese Konzeption sind die Prozesse und Motive, die zur Kriminalisierung menschlichen Handels führen. Die Konstituierung als eigenes Wissenschaftsgebiet ist einerseits mit den Verbrecherstudien des Turiner Arztes C. Lombroso (1876) verbunden, der die kriminalanthropologische Schule begründete, andererseits mit dem italienischen Juristen E. Ferri (1896) und den Franzosen A. M. B. Lacassagne und G. Tarde, die die soziale Umwelt als entscheidend für die Entwicklung zum Verbrecher ansahen (kriminalsoziologische Richtung). Die Vereinigungstheorie von F. von Liszt (1898), wonach das Verbrechen das Produkt aus der Eigenart des Täters und den ihn umgebenden Verhältnissen ist, bestimmte das kriminologische Denken bis in die Zeit des 2. Weltkrieges. Seitdem hat insbesondere die Erfahrung, dass Normalbürger in vorher nicht bekannter Weise auffällig werden (z. B. Wirtschaftskriminalität, Judenverfolgung durch das NS-Regime, Verkehrsdelinquenz), zu einer Verlagerung der Forschungsschwerpunkte von kriminalbiologischen zu kriminalsoziologischen Sichtweisen geführt.
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