Mordkomplọtt
Teilnahme an einer Verabredung, die Verbrechen gegen das Leben bezweckt. – In Österreich strafbar (§ 277 StGB) mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Dies gilt aber auch für die Verabredung zu anderen schweren Delikten (z. B. erpresserische Entführung). In Deutschland: kriminelle Vereinigung.