Lexikon
Mordkomplọtt
Teilnahme an einer Verabredung, die Verbrechen gegen das Leben bezweckt. – In Österreich strafbar (§ 277 StGB) mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Dies gilt aber auch für die Verabredung zu anderen schweren Delikten (z. B. erpresserische Entführung). In Deutschland: kriminelle Vereinigung.
Wissenschaft
Ruhe im Ohr!
Wer unter chronischem Tinnitus leidet, hört Geräusche, die in seinem Gehirn entstehen. Dort setzt die Suche nach einer wirkungsvollen Therapie an. von ANGELIKA FRIEDL Es summt, rauscht, piepst oder klingelt: Störende Geräusche im Ohr, medizinisch Tinnitus genannt, kennt fast jeder. Bei den meisten verschwinden sie nach kurzer...
Wissenschaft
Die Segel gehisst
Besiedlungsspuren lassen frühe Reisen übers Meer vermuten. Bis ins 10. Jahrhundert n.Chr. gab es keine nennenswerten technischen Navigationshilfen. Von ROLF HEßBRÜGGE Von den ersten Seefahrern ist uns nichts geblieben, keine Abbildungen, keine Schiffsfragmente, keine sonstigen Hinterlassenschaften. Umso spannender waren Meldungen...
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