Lexikon
kriminẹlle Vereinigung
eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung strafbarer Handlungen gerichtet ist. Ihre Gründung und die Beteiligung an ihr ist nach § 129 StGB strafbar. – In
Österreich
ist die Bandenbildung nach § 278 StGB strafbar, wenn von einem oder mehreren Mitgliedern fortgesetzt Mord oder andere schwere Straftaten geplant und begangen werden.Wissenschaft
Ein Einzeller mit Origami-Hals
Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...
Wissenschaft
Der Schutz der Ozeane
Lange Zeit hielt man die Weltmeere für unverwundbar – doch das sind sie nicht. Die UN-Dekade für Meeresforschung soll den Einigungsprozess der Weltgemeinschaft über Schutzmaßnahmen unterstützen. Von RAINER KURLEMANN Die Ozeane sind das gemeinsame Erbe der Menschheit. Diese Feststellung steht etwas versteckt in Artikel 136 der...