Lexikon
kriminẹlle Vereinigung
eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung strafbarer Handlungen gerichtet ist. Ihre Gründung und die Beteiligung an ihr ist nach § 129 StGB strafbar. – In
Österreich
ist die Bandenbildung nach § 278 StGB strafbar, wenn von einem oder mehreren Mitgliedern fortgesetzt Mord oder andere schwere Straftaten geplant und begangen werden.
Wissenschaft
Archäologe aus Leidenschaft
Vor 200 Jahren wurde Heinrich Schliemann geboren. Als Kaufmann wurde er reich, als Entdecker Trojas berühmt. Durch seine Grabungen wurde er zum Pionier der Prähistorischen Archäologie. von LEONI HELLMAYR Manch ein Entdecker gerät nach dem Tod in Vergessenheit. Nicht so Heinrich Schliemann: Seit er bei Grabungen auf dem...
Wissenschaft
Der Funk für übermorgen
Etwa alle zehn Jahre gibt es einen neuen Mobilfunkstandard. 2030 soll es wieder so weit sein. Was der Standard namens „6G“ an neuen Möglichkeiten bieten wird, ist in Grundzügen bereits erkennbar. Und es wird weiter eifrig daran geforscht. von MICHAEL VOGEL Vor fünf Jahren startete das erste 5G-Mobilfunknetz in Deutschland. Zum...
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