Lexikon
Mündelgelder
das Barvermögen des Mündels unter Verwaltung des Vormunds, das nach §§ 1806 ff. BGB mündelsicher und verzinslich angelegt werden muss. – Ähnlich in Österreich (§§ 230–230e ABGB) und in der Schweiz (Art. 401 ZGB).
Wissenschaft
Der Landwirtschaft geht ein Licht auf
Schnelleres Wachstum, besserer Geschmack und höhere Erträge – energiesparende LED-Beleuchtung macht in der modernen Landwirtschaft einiges möglich. von Rainer Kurlemann Pflanzen benötigen Licht zum Wachsen. Das klingt einfach, doch hinter diesem Satz versteckt sich eine komplizierte Physik, die beispielsweise im Ackerbau wichtig...
Wissenschaft
Steinzeitmenschen könnten Zwerg-Megafauna ausgerottet haben
Vor etwa 14.000 Jahren waren auf Zypern Zwergflusspferde und Zwergelefanten weit verbreitet. Doch nachdem die ersten Menschen begannen, die Insel zu besiedeln, starben beide Arten innerhalb weniger Jahrhunderte bis Jahrtausende aus. Was das nur eine zeitliche Koinzidenz oder steckte ein kausaler Zusammenhang dahinter? Eine Studie...