Lexikon
Mündelgelder
das Barvermögen des Mündels unter Verwaltung des Vormunds, das nach §§ 1806 ff. BGB mündelsicher und verzinslich angelegt werden muss. – Ähnlich in Österreich (§§ 230–230e ABGB) und in der Schweiz (Art. 401 ZGB).
Wissenschaft
Wärme aus Wasser
Mit Techniken, die Energie aus Flüssen, Seen oder dem Abwasser-Kanalnetz schöpfen, lassen sich Wohnhäuser und Gewerbebetriebe beheizen. Das Potenzial ist enorm. von HARTMUT NETZ Wenn bislang von der Energiewende die Rede war, ging es fast immer um elektrischen Strom. Wärmeenergie war dagegen nur selten Thema. Das zeugt von einer...
Wissenschaft
Innen und außen bitter: Geschmacks-Rezeptor hat zwei Bindestellen
Bitteren Geschmack nehmen wir mit Hilfe einer Gruppe verschiedener Rezeptoren wahr. Nun haben Forschende die detaillierte Struktur eines dieser Geschmacksrezeptoren aufgeklärt. Demnach hat der Rezeptor namens TAS2R14 neben der bereits bekannten Bindungsstelle auf der Außenseite von Zellen eine weitere Bindungsstelle, die auf...
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