Lexikon
Mündelgelder
das Barvermögen des Mündels unter Verwaltung des Vormunds, das nach §§ 1806 ff. BGB mündelsicher und verzinslich angelegt werden muss. – Ähnlich in Österreich (§§ 230–230e ABGB) und in der Schweiz (Art. 401 ZGB).
Wissenschaft
Von Farben, Flecken und wichtigen Fragen
Oft heißt es in der Wissenschaft: Wichtiger als Antworten zu finden, ist es, die richtigen Fragen zu stellen. Denn nur die richtigen Fragen ebnen den Weg zu echten Antworten – indem sie Tür und Tor zu klaren Experimenten öffnen, deren Resultate zu wichtigen neuen Erkenntnissen führen. Doch genau darin liegt der entscheidende...
Wissenschaft
Das molekulare Gedächtnis
Chemische Elemente bilden verschiedene stabile Isotope. Winzige Unterschiede in ihrer Verteilung sind wie ein Fingerabdruck und verraten viel über die Herkunft. So lässt sich etwa der Weg des Wassers verfolgen. von RAINER KURLEMANN Alexander Frank hat ein besonderes Verhältnis zu Seen. In diesem Herbst reist der Biologe zu drei...