Lexikon
Mündelgelder
das Barvermögen des Mündels unter Verwaltung des Vormunds, das nach §§ 1806 ff. BGB mündelsicher und verzinslich angelegt werden muss. – Ähnlich in Österreich (§§ 230–230e ABGB) und in der Schweiz (Art. 401 ZGB).
Wissenschaft
Herzmuscheln leiten Sonnenlicht wie Glasfaserkabel
Herzmuscheln leben in Symbiose mit Photosynthese betreibenden Algen in ihrem Inneren. Um diese Untermieter mit Licht zu versorgen, öffnen die Muscheln jedoch nicht einfach ihre Schale. Stattdessen haben sie in der Evolution einzigartige Fenster-Strukturen entwickelt, wie Biologen herausgefunden haben. Diese Fenster leiten das...
Wissenschaft
Das Pangenom des Menschen
Ein internationales Forscherteam hat einen neuen digitalen Datensatz unseres Erbguts vorgestellt. von RAINER KURLEMANN Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms ist eine Mammutaufgabe. Sie wird viele Generationen von Wissenschaftlern beschäftigen. Doch es geht voran. Ein internationales Team aus 119 Forschern hat im Mai 2023...
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