Lexikon
Mündelgelder
das Barvermögen des Mündels unter Verwaltung des Vormunds, das nach §§ 1806 ff. BGB mündelsicher und verzinslich angelegt werden muss. – Ähnlich in Österreich (§§ 230–230e ABGB) und in der Schweiz (Art. 401 ZGB).
Wissenschaft
»Der Begriff Wahrheit wird missbraucht«
Mojib Latif spricht im Interview über wissenschaftlichen Konsens und Unwahrheiten in der Klimadebatte. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Wie unterscheidet sich der Begriff Wahrheit im Alltag und in der Wissenschaft? Bei vielen Menschen in der Bevölkerung herrscht der Glaube vor, dass es so etwas wie eine absolute Wahrheit...
Wissenschaft
Geisterbilder am Himmel
Vexierspiele der Schwerkraft – von ultradichten Sternruinen bis zu gigantischen Galaxienhaufen. von RÜDIGER VAAS Täuschungen kommen vom Himmel, Irrtümer von uns selbst“, notierte der französische Aphoristiker und Essayist Joseph Joubert einmal. Damals, vor mehr als zwei Jahrhunderten, konnte er noch nichts vom Gravitationslinsen-...