Lexikon
Patẹntanwalt
beim Patent- und Markenamt eingetragene Person, die zur Rechtsberatung auf dem Gebiet des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Sortenschutz- und Geschmacksmusterrechts berufen ist. Der Patentanwalt ist in Deutschland zur Vertretung der Beteiligten vor dem Patent- und Markenamt und dem Patentgericht befugt, außerdem ist er für patentrechtliche Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zuständig. Er muss einen akademischen Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fach nachweisen, danach ein Jahr eine praktische technische Tätigkeit und 3 Jahre eine praktische Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz ausgeübt haben.
Wissenschaft
Forschung trifft Industrie
Coronapandemie, Krieg in der Ukraine und Klimakrise bedeuten für die Industrie unterbrochene Lieferketten, explodierende Energiepreise und steigende Anforderungen an eine nachhaltige Produktion. Neue Lösungen werden dringend gebraucht. von ANDREA STEGEMANN Über Jahre wirkte die große Industriemesse in Hannover wie ein...
Wissenschaft
Pfui, das tut man nicht! Oder doch?
Warum Nase hochziehen gesunder ist als Schnäuzen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Andere Länder, andere Sitten. Während uns von Kindesbeinen an eingetrichtert wird, in ein Taschentuch zu schnäuzen, wenn die Nase läuft, gilt das in vielen asiatischen Kulturen als eklig und ist daher im Beisein anderer verpönt. Dagegen empfindet...