Lexikon
Patẹntanwalt
beim Patent- und Markenamt eingetragene Person, die zur Rechtsberatung auf dem Gebiet des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Sortenschutz- und Geschmacksmusterrechts berufen ist. Der Patentanwalt ist in Deutschland zur Vertretung der Beteiligten vor dem Patent- und Markenamt und dem Patentgericht befugt, außerdem ist er für patentrechtliche Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zuständig. Er muss einen akademischen Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fach nachweisen, danach ein Jahr eine praktische technische Tätigkeit und 3 Jahre eine praktische Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz ausgeübt haben.
Wissenschaft
Flug in die Zukunft
Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...
Wissenschaft
Egoistische Einzelgänger
Biologen sind den Mechanismen der Entstehung von Krebs seit Jahrzehnten auf der Spur. Sie machen immer mehr Eigenschaften von Tumorzellen dingfest. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Es sei für ihn ein Albtraum, würde man ihn nach einer Definition von Krebs fragen. Kein Geringerer als Rudolf Virchow hat das gesagt – dabei hatte der...