Gesundheit A-Z
Unzurechnungsfähigkeit
eine frühere Bezeichnung des Strafrechts, die durch den Begriff der Schuldunfähigkeit ersetzt worden ist. Als unzurechnungsfähig bzw. schuldunfähig wird derjenige bezeichnet, der nicht in der Lage ist, das Unrecht einer begangenen Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Gründe für eine verringerte Schuldfähigkeit sind z. B. seelische Erkrankungen wie Psychosen oder Schizophrenie, schwerwiegende Bewusstseinsstörungen wie Halluzinationen oder Drogenabhängigkeit.

Wissenschaft
Pioniere im Quantenkosmos
Der Physiknobelpreis 2022 zeichnete drei Wissenschaftler aus, die mit ausgeklügelten Experimenten das Fundament zur Entwicklung von Quantentechnologien wie dem Quanteninternet gelegt haben
Der Beitrag Pioniere im Quantenkosmos erschien zuerst...

Wissenschaft
Das mach ich doch im Schlaf
Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Blitzschnell aufgeladen
Romantische Welt
Wie kam Saturn zu seinen Ringen?
Dem Sand auf der Spur
Die Entdeckung der Langsamkeit
Drohnen für Profis