Gesundheit A-Z
Unzurechnungsfähigkeit
eine frühere Bezeichnung des Strafrechts, die durch den Begriff der Schuldunfähigkeit ersetzt worden ist. Als unzurechnungsfähig bzw. schuldunfähig wird derjenige bezeichnet, der nicht in der Lage ist, das Unrecht einer begangenen Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Gründe für eine verringerte Schuldfähigkeit sind z. B. seelische Erkrankungen wie Psychosen oder Schizophrenie, schwerwiegende Bewusstseinsstörungen wie Halluzinationen oder Drogenabhängigkeit.
Wissenschaft
Der Kosmologe von Königsberg
Vor 300 Jahren wurde Immanuel Kant geboren. Der Philosoph war auch ein kühner Vordenker in den Naturwissenschaften. von RÜDIGER VAAS Eine „Milchstraße von Welten“ sei nicht mehr als eine Blume oder ein Insekt verglichen mit der ganzen Erde. Was wie ein moderner astronomischer Größenvergleich klingt – veranschaulicht von...
Wissenschaft
Hilft ein Krebsmedikament gegen Alzheimer?
Bei Alzheimer ist unter anderem der Glukosestoffwechsel im Gehirn beeinträchtigt, sodass die Nervenzellen nicht mehr ausreichend versorgt werden. Ein Medikament, das derzeit als Krebstherapie getestet wird, könnte dabei helfen, die Demenz in Teilen sogar rückgängig zu machen, statt sie nur zu verzögern. Das legt eine Studie...
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