Gesundheit A-Z
Unzurechnungsfähigkeit
eine frühere Bezeichnung des Strafrechts, die durch den Begriff der Schuldunfähigkeit ersetzt worden ist. Als unzurechnungsfähig bzw. schuldunfähig wird derjenige bezeichnet, der nicht in der Lage ist, das Unrecht einer begangenen Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Gründe für eine verringerte Schuldfähigkeit sind z. B. seelische Erkrankungen wie Psychosen oder Schizophrenie, schwerwiegende Bewusstseinsstörungen wie Halluzinationen oder Drogenabhängigkeit.
Wissenschaft
Fakt oder Fiktion?
Immer mehr Fotos und Videoclips werden technisch manipuliert oder durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Das menschliche Auge kann dabei kaum noch Fakten von Fakes unterscheiden. Das fordert die Gesellschaft heraus – und die Forschung obendrein. von TIM SCHRÖDER Als im März 2022 ein Video des ukrainischen Präsidenten...
Wissenschaft
Wahr oder falsch?
Zeugenaussagen sind ein zentraler Bestandteil von Strafverfahren und Gerichtsverhandlungen. Doch allzu oft sind sie verzerrt. von JAN SCHWENKENBECHER Groß, dick, ja, er war’s. Da waren sich alle Zeugen des Überfalls auf die Nürnberger Stadtsparkasse in der Wölckernstraße im Jahr 1991 einig. Auch der Gutachter kam, nachdem er ein ...
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Eine Optik aus Schall
Verstopft
Im Fluss der Zeit
Kleine Optimisten
Rätsel des Sonnenzyklus gelöst
Wie individuelle Neurostimulation Parkinson-Symptome lindert