Gesundheit A-Z
Unzurechnungsfähigkeit
eine frühere Bezeichnung des Strafrechts, die durch den Begriff der Schuldunfähigkeit ersetzt worden ist. Als unzurechnungsfähig bzw. schuldunfähig wird derjenige bezeichnet, der nicht in der Lage ist, das Unrecht einer begangenen Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Gründe für eine verringerte Schuldfähigkeit sind z. B. seelische Erkrankungen wie Psychosen oder Schizophrenie, schwerwiegende Bewusstseinsstörungen wie Halluzinationen oder Drogenabhängigkeit.
Wissenschaft
Düfte statt Pestizide
Kulturpflanzen lassen sich umweltfreundlich schützen – durch synthetische Abwehrdüfte nach natürlichem Vorbild. von CHRISTIAN JUNG Die aktuelle Lage in der Landwirtschaft ist brisant: In mehr als der Hälfte der Länder der Erde fällt mindestens ein Drittel der landwirtschaftlichen Ernten Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zum...
Wissenschaft
Starken Keltinnen auf der Spur
Wenn griechische und römische Gelehrte über Kelten schreiben, betonen sie das ihnen eigenartig erscheinende Auftreten der Frauen. Historiker haben diesen antiken Quellen lange misstraut. Doch genetische Analysen untermauern nun deren Glaubwürdigkeit. von DAVID NEUHÄUSER Die Frauen Galliens gleichen den Männern nicht nur in ihrer...
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