Gesundheit A-Z
Unzurechnungsfähigkeit
eine frühere Bezeichnung des Strafrechts, die durch den Begriff der Schuldunfähigkeit ersetzt worden ist. Als unzurechnungsfähig bzw. schuldunfähig wird derjenige bezeichnet, der nicht in der Lage ist, das Unrecht einer begangenen Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Gründe für eine verringerte Schuldfähigkeit sind z. B. seelische Erkrankungen wie Psychosen oder Schizophrenie, schwerwiegende Bewusstseinsstörungen wie Halluzinationen oder Drogenabhängigkeit.

Wissenschaft
Portrait eines Außenseiters
Jenseits von Pluto gibt es urtümliche Fels- und Eisbrocken wie sonst nirgendwo im Sonnensystem. Die Raumsonde New Horizons hat erstmals einen davon aus der Nähe inspiziert. von THORSTEN DAMBECK Am Neujahrstag 2019 passierte die Raumsonde New Horizons in 3538 Kilometer Minimalabstand ein seltsames Objekt namens Arrokoth. In einer...

Wissenschaft
Wie Fledermäuse Zusammenstöße vermeiden
Fledermäuse können in großen Schwärmen aus tausenden Tieren auf engem Raum fliegen, ohne dabei in der Luft zusammenzustoßen. Wie ihnen das gelingt, haben nun Biologen herausgefunden. Demnach passen die Tiere sowohl ihre Flugbewegungen als auch die Rufe ihrer Echoortung an die herausfordernde Situation beim abendlichen...