Gesundheit A-Z
Unzurechnungsfähigkeit
eine frühere Bezeichnung des Strafrechts, die durch den Begriff der Schuldunfähigkeit ersetzt worden ist. Als unzurechnungsfähig bzw. schuldunfähig wird derjenige bezeichnet, der nicht in der Lage ist, das Unrecht einer begangenen Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Gründe für eine verringerte Schuldfähigkeit sind z. B. seelische Erkrankungen wie Psychosen oder Schizophrenie, schwerwiegende Bewusstseinsstörungen wie Halluzinationen oder Drogenabhängigkeit.
Wissenschaft
Geheimnisse der Optik
In den Augen antiker Gelehrter war Licht nicht mehr als ein Bündel leuchtender Linien. Heute dagegen weiß man, dass Licht elektromagnetische Strahlung bündelt. Doch die Natur des Lichts gibt noch immer Rätsel auf. von Rüdiger Vaas und Finn Brockerhoff Schon seit dem Altertum versuchen Wissenschaftler, die Natur des Lichts zu...
Wissenschaft
Mangelware sauberes Wasser
Der weltweit wichtigste Rohstoff Wasser benötigt auch hierzulande Schutz. Wissenschaft und Politik sind gefragt, den Eintrag von Mikroplastik zu verhindern.
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