Lexikon
Schuldrechtsanpassungsgesetz
am 21. 9. 1994 verabschiedetes, 1995 in Kraft getretenes Gesetz, das mittelfristig sog. schuldrechtliche Verhältnisse zwischen Eigentümern und Nutzern von ehemaligen DDR-Grundstücken regelt. Betroffen sind u. a. Bodenflächen, die zur Erholung und zu Freizeitzwecken gestaltet wurden (sog. Datschen). Deren vertragliche Nutzung war ursprünglich durch DDR-Recht geregelt, so dass die Investoren vor der Wiedervereinigung von einer zeitlich unbegrenzten Nutzung ausgehen konnten. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz garantiert ihnen bis zum Jahr 2015 einen weit gehenden Schutz vor ordentlichen Kündigungen. Kündigungen wurden frühestens 2000 rechtswirksam, u. a. falls Eigenbedarf vorlag. Dem Gekündigten steht eine Entschädigung für errichtete Baulichkeiten und Anlagen zu. Langfristig werden für Pachtverhältnisse im Beitrittsgebiet die Bestimmungen des BGB rechtsverbindlich eingeführt.
Wissenschaft
Flüsse setzen Jahrtausende altes CO2 frei
Flüsse sind ein wichtiges Element im globalen Kohlenstoffkreislauf. Auf ihrem Weg durch die Landschaft nehmen sie Kohlenstoff aus dem Boden auf und setzen ihn als Kohlendioxid und Methan in die Atmosphäre frei. Eine Studie zeigt nun, dass dieser Kohlenstoff zu großen Teilen seit Tausenden Jahren in der Erde gespeichert war – und...
Wissenschaft
Hinkelstein und Dolmengrab
Was ist eigentlich ein Megalith? Wer begann seine Toten in Hügelgräbern zu bestatten? Und warum gleichen sie sich – unabhängig davon, ob sie in Spanien oder Dänemark stehen? Diesen Fragen geht Teil 1 unserer Reihe über die steinernen Riesen nach. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Mit einem Hinkelstein auf dem Rücken herumspazieren, als...
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