Lexikon

Schuldrechtsanpassungsgesetz

am 21. 9. 1994 verabschiedetes, 1995 in Kraft getretenes Gesetz, das mittelfristig sog. schuldrechtliche Verhältnisse zwischen Eigentümern und Nutzern von ehemaligen DDR-Grundstücken regelt. Betroffen sind u. a. Bodenflächen, die zur Erholung und zu Freizeitzwecken gestaltet wurden (sog. Datschen). Deren vertragliche Nutzung war ursprünglich durch DDR-Recht geregelt, so dass die Investoren vor der Wiedervereinigung von einer zeitlich unbegrenzten Nutzung ausgehen konnten. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz garantiert ihnen bis zum Jahr 2015 einen weit gehenden Schutz vor ordentlichen Kündigungen. Kündigungen wurden frühestens 2000 rechtswirksam, u. a. falls Eigenbedarf vorlag. Dem Gekündigten steht eine Entschädigung für errichtete Baulichkeiten und Anlagen zu. Langfristig werden für Pachtverhältnisse im Beitrittsgebiet die Bestimmungen des BGB rechtsverbindlich eingeführt.
Bitter-Rezeptor
Wissenschaft

Innen und außen bitter: Geschmacks-Rezeptor hat zwei Bindestellen

Bitteren Geschmack nehmen wir mit Hilfe einer Gruppe verschiedener Rezeptoren wahr. Nun haben Forschende die detaillierte Struktur eines dieser Geschmacksrezeptoren aufgeklärt. Demnach hat der Rezeptor namens TAS2R14 neben der bereits bekannten Bindungsstelle auf der Außenseite von Zellen eine weitere Bindungsstelle, die auf...

Megalithen
Wissenschaft

Für die Lebenden und die Toten

Kolossale Gräber und Kultstätten dienten der Ahnenverehrung und sind Manifeste der neolithischen Kultur. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Auf einem Hochplateau im Süden Maltas befindet sich der jungsteinzeitliche Tempelkomplex Hagar Qim (stehender Felsen). Hier gibt es keine eckigen Grundrisse und geraden Mauern, wie man es von...

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