Lexikon
Schuldrechtsanpassungsgesetz
am 21. 9. 1994 verabschiedetes, 1995 in Kraft getretenes Gesetz, das mittelfristig sog. schuldrechtliche Verhältnisse zwischen Eigentümern und Nutzern von ehemaligen DDR-Grundstücken regelt. Betroffen sind u. a. Bodenflächen, die zur Erholung und zu Freizeitzwecken gestaltet wurden (sog. Datschen). Deren vertragliche Nutzung war ursprünglich durch DDR-Recht geregelt, so dass die Investoren vor der Wiedervereinigung von einer zeitlich unbegrenzten Nutzung ausgehen konnten. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz garantiert ihnen bis zum Jahr 2015 einen weit gehenden Schutz vor ordentlichen Kündigungen. Kündigungen wurden frühestens 2000 rechtswirksam, u. a. falls Eigenbedarf vorlag. Dem Gekündigten steht eine Entschädigung für errichtete Baulichkeiten und Anlagen zu. Langfristig werden für Pachtverhältnisse im Beitrittsgebiet die Bestimmungen des BGB rechtsverbindlich eingeführt.
Wissenschaft
Machte der Asteroideneinschlag Ameisen zu Bauern?
Tierischer Landwirtschaft auf der Spur: Vor etwa 66 Millionen Jahren bauten Ameisen erstmals Pilze für ihre Nahrungsversorgung an, geht aus einer Studie hervor. Dies spiegelt sich in Auswertungen der genetischen Daten hunderter von Pilz- und Ameisenarten wider. Die „prominente“ Entstehungszeit legt den Forschenden zufolge nahe,...
Wissenschaft
Was ist Licht?
„Was ist Licht?“ ist genau die Art von Frage, bei der man zuerst denkt, dass das doch klar ist und man nicht so blöd fragen soll. Und danach merkt man, dass es irgendwie doch nicht so einfach ist, eine brauchbare Antwort zu finden. Und dann denkt man noch ein bisschen weiter nach, und am Ende […]
Der Beitrag...