Lexikon
Schuldrechtsanpassungsgesetz
am 21. 9. 1994 verabschiedetes, 1995 in Kraft getretenes Gesetz, das mittelfristig sog. schuldrechtliche Verhältnisse zwischen Eigentümern und Nutzern von ehemaligen DDR-Grundstücken regelt. Betroffen sind u. a. Bodenflächen, die zur Erholung und zu Freizeitzwecken gestaltet wurden (sog. Datschen). Deren vertragliche Nutzung war ursprünglich durch DDR-Recht geregelt, so dass die Investoren vor der Wiedervereinigung von einer zeitlich unbegrenzten Nutzung ausgehen konnten. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz garantiert ihnen bis zum Jahr 2015 einen weit gehenden Schutz vor ordentlichen Kündigungen. Kündigungen wurden frühestens 2000 rechtswirksam, u. a. falls Eigenbedarf vorlag. Dem Gekündigten steht eine Entschädigung für errichtete Baulichkeiten und Anlagen zu. Langfristig werden für Pachtverhältnisse im Beitrittsgebiet die Bestimmungen des BGB rechtsverbindlich eingeführt.
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