Lexikon
Selbsthilfeverkauf
Notverkaufbei Gläubigerverzug die Versteigerung oder der freihändige Verkauf (nur bei Gütern mit Börsen- oder Marktpreis erlaubt) der geschuldeten beweglichen Sachen auf Kosten des Gläubigers, wenn sie (z. B. infolge leichter Verderblichkeit) zur Hinterlegung nicht geeignet sind; der Gläubiger ist umgehend davon in Kenntnis zu setzen und der Erlös zu hinterlegen; §§ 383 ff. BGB, §§ 373 f. HGB. – Ähnlich im österreichischen (Handels-) Recht nach §§ 373 ff. HGB. – Ähnlich auch im schweizerischen bürgerlichen und Handelsrecht (Art. 93 OR, ferner u. a. Art. 444 ff. OR).
Wissenschaft
Die fernen Verwandten von Planet 9
Trotz jahrelanger Fahndung konnten Astronomen keinen großen Planeten jenseits von Neptun aufspüren. Anders in extrasolaren Systemen: Dort sind ähnliche Planeten durchaus verbreitet. von THORSTEN DAMBECK Kreist im eisigen Außenbezirk unseres Sonnensystems hinter dem achten Planeten Neptun ein weiterer Himmelskörper um die Sonne?...
Wissenschaft
Die neuen Softies
Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...