Lexikon

Selbsthilfeverkauf

Notverkauf
bei Gläubigerverzug die Versteigerung oder der freihändige Verkauf (nur bei Gütern mit Börsen- oder Marktpreis erlaubt) der geschuldeten beweglichen Sachen auf Kosten des Gläubigers, wenn sie (z. B. infolge leichter Verderblichkeit) zur Hinterlegung nicht geeignet sind; der Gläubiger ist umgehend davon in Kenntnis zu setzen und der Erlös zu hinterlegen; §§ 383 ff. BGB, §§ 373 f. HGB. Ähnlich im österreichischen (Handels-) Recht nach §§ 373 ff. HGB. Ähnlich auch im schweizerischen bürgerlichen und Handelsrecht (Art. 93 OR, ferner u. a. Art. 444 ff. OR).
Wissenschaft

Wie alt sind die Sterne?

Die stellare Datierung ist schwierig und oft mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Gyrochronologie hilft nun bei isolierten Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Das Gewimmel im Sternenhimmel besteht aus ganz unterschiedlichen Gestirnen: von den kühlen Roten Zwergen, die viele Dutzend Milliarden Jahre brennen, bis zu den heißen Blauen...

Weltraum, Universum
Wissenschaft

Kosmischer Babyboom

Vor etwa zehn Milliarden Jahren entstanden auf einen Schlag sehr viele Sterne. Seither sinkt die Geburtenrate – und inzwischen hat eine Art kosmischer Dämmerzustand begonnen. von THOMAS BÜHRKE Das Sternbild Fornax (Chemischer Ofen) besteht nur aus wenigen lichtschwachen Sternen. Doch Kosmologen fanden dort den sprichwörtlichen...

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