Lexikon
Selbsthilfeverkauf
Notverkaufbei Gläubigerverzug die Versteigerung oder der freihändige Verkauf (nur bei Gütern mit Börsen- oder Marktpreis erlaubt) der geschuldeten beweglichen Sachen auf Kosten des Gläubigers, wenn sie (z. B. infolge leichter Verderblichkeit) zur Hinterlegung nicht geeignet sind; der Gläubiger ist umgehend davon in Kenntnis zu setzen und der Erlös zu hinterlegen; §§ 383 ff. BGB, §§ 373 f. HGB. – Ähnlich im österreichischen (Handels-) Recht nach §§ 373 ff. HGB. – Ähnlich auch im schweizerischen bürgerlichen und Handelsrecht (Art. 93 OR, ferner u. a. Art. 444 ff. OR).
Wissenschaft
Unter Primaten gibt es ähnlich viele Alpha-Weibchen wie Alpha-Männchen
Männchen gelten unter Primaten als das meist dominante Geschlecht und männliche Macht als der Standard der Natur. Doch eine neue Studie widerlegt diese Annahme. Demnach sind die Machtverhältnisse zwischen Männchen und Weibchen nicht immer eindeutig und einseitig. Bei den allermeisten Primatenarten gibt es gar keine klare Dominanz...
Wissenschaft
Auch die Gegenseite profitiert
Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...