Lexikon

Selbsthilfeverkauf

Notverkauf
bei Gläubigerverzug die Versteigerung oder der freihändige Verkauf (nur bei Gütern mit Börsen- oder Marktpreis erlaubt) der geschuldeten beweglichen Sachen auf Kosten des Gläubigers, wenn sie (z. B. infolge leichter Verderblichkeit) zur Hinterlegung nicht geeignet sind; der Gläubiger ist umgehend davon in Kenntnis zu setzen und der Erlös zu hinterlegen; §§ 383 ff. BGB, §§ 373 f. HGB. Ähnlich im österreichischen (Handels-) Recht nach §§ 373 ff. HGB. Ähnlich auch im schweizerischen bürgerlichen und Handelsrecht (Art. 93 OR, ferner u. a. Art. 444 ff. OR).
Ein Ausschnitt aus menschlichem Hirngewebe mit farbigen Markierungen einzelner Strukturen
Wissenschaft

Neue Technik liefert außergewöhnliche Einblicke in unser Gehirn

Unser Gehirn ist hochkomplex und lässt sich bisher nur mit großem Aufwand bis ins kleinste Detail abbilden. Jetzt haben Wissenschaftler ein neues Verfahren entwickelt, mit dem das menschliche Gehirn mit bislang beispielloser Auflösung und Geschwindigkeit untersucht werden kann. Die Gewebeproben werden dabei nicht beschädigt und...

Wissenschaft

Sturzflug, Segelflug, Schwebeflug

Wie Vögel ihre Körper perfekt an ihren Lebensraum angepasst und entsprechende Flugtechniken entwickelt haben. Von RALF STORK Im zentralen Lichthof des Berliner Naturkundemuseums gibt es ein Exponat von unschätzbarem wissenschaftlichem Wert. Nein, gemeint ist nicht Giraffatitan brancai, das mit 13,27 Metern Höhe größte...

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