Lexikon

Selbsthilfeverkauf

Notverkauf
bei Gläubigerverzug die Versteigerung oder der freihändige Verkauf (nur bei Gütern mit Börsen- oder Marktpreis erlaubt) der geschuldeten beweglichen Sachen auf Kosten des Gläubigers, wenn sie (z. B. infolge leichter Verderblichkeit) zur Hinterlegung nicht geeignet sind; der Gläubiger ist umgehend davon in Kenntnis zu setzen und der Erlös zu hinterlegen; §§ 383 ff. BGB, §§ 373 f. HGB. Ähnlich im österreichischen (Handels-) Recht nach §§ 373 ff. HGB. Ähnlich auch im schweizerischen bürgerlichen und Handelsrecht (Art. 93 OR, ferner u. a. Art. 444 ff. OR).
Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Nicht im Gleichgewicht

Es kommt selten vor, dass in aktuellen wissenschaftlichen Publikationen Arbeiten erwähnt werden, die älter als ein paar Jahre sind. Neulich berichtete die Fachzeitschrift Nature über die Prozesse, die in Wolken ablaufen müssen, damit genug Eispartikel gebildet werden, um es regnen zu lassen. Das Thema ist sicher nicht neu, und so...

Satelliten, Universum
Wissenschaft

Die Suche nach Satelliten-Schwärmen

Technosignaturen um Exoplaneten: Wie sich außerirdische Zivilisationen verraten könnten. von RÜDIGER VAAS Falls es bei nahen Sternen Zivilisationen gibt, die Raumfahrt betreiben und in ihrer Technik nur etwas weiterentwickelt sind als die Menschheit heute, dann könnten diese außerirdischen Intelligenzen ihre Existenz...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon