Lexikon
Solidạrpakt
[lateinisch]
Paket politisch verbindlicher Vereinbarungen zwischen Regierung und führenden Organisationen wie Parteien, Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbänden zwecks Finanzierung außergewöhnlicher Maßnahmen, insbesondere gesamtstaatlicher Aufgaben mit hohen Kosten. In Deutschland wurde 1993 der „Solidarpakt Ost“ (Föderales Konsolidierungsprogramm) vom Bundeskanzler mit den Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie den Ministerpräsidenten der Länder vereinbart (später „Solidarpakt I“ genannt). Sein Ziel war es, die Staatsverschuldung zu begrenzen und die deutsche Einheit zu finanzieren; 1995 wurden das Transfervolumen für die Finanzausstattung der neuen Bundesländer festgelegt und die Wiedereinführung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Der Vertrag trat 1995 mit einer Laufzeit bis 2004 in Kraft. 2001 wurde der „Solidarpakt II“ beschlossen. Er gilt für den Zeitraum 2005–2019 und stellt den neuen Bundesländern für die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland 156 Mrd. Euro Investitionsmittel bereit.
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