Lexikon
Solidạrpakt
[lateinisch]
Paket politisch verbindlicher Vereinbarungen zwischen Regierung und führenden Organisationen wie Parteien, Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbänden zwecks Finanzierung außergewöhnlicher Maßnahmen, insbesondere gesamtstaatlicher Aufgaben mit hohen Kosten. In Deutschland wurde 1993 der „Solidarpakt Ost“ (Föderales Konsolidierungsprogramm) vom Bundeskanzler mit den Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie den Ministerpräsidenten der Länder vereinbart (später „Solidarpakt I“ genannt). Sein Ziel war es, die Staatsverschuldung zu begrenzen und die deutsche Einheit zu finanzieren; 1995 wurden das Transfervolumen für die Finanzausstattung der neuen Bundesländer festgelegt und die Wiedereinführung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Der Vertrag trat 1995 mit einer Laufzeit bis 2004 in Kraft. 2001 wurde der „Solidarpakt II“ beschlossen. Er gilt für den Zeitraum 2005–2019 und stellt den neuen Bundesländern für die weitere Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland 156 Mrd. Euro Investitionsmittel bereit.
Wissenschaft
Gesunde Erde
Der Kontakt mit Erdmikroben kann den Menschen vor Autoimmunerkrankungen schützen. Wie genau, ist Gegenstand der Forschung. Doch schon jetzt ist sicher: Wer gärtnert oder im Wald spazieren geht, tut sich etwas Gutes. von SUSANNE DONNER Den Boden betrachten wir einerseits als unhygienisch, gleichbedeutend mit Dreck. Andererseits...
Wissenschaft
Wie Mutationen die Pferde zum Reittier machten
Pferde haben unsere Geschichte entscheidend geprägt: Ihre Domestizierung vor etwa 4500 Jahren bedeutete eine Revolution für die menschliche Mobilität, Landwirtschaft und Kriegsführung. Eine Analyse von uralten Pferdegenomen zeigt nun, welche Gene die wilden Pferde zahm und reitbar machten. Dabei spielten seltene, in den...