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Sperrminorität

Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen, mit dem u. a. Satzungsänderungen verhindert werden können, die eine Dreiviertel-Mehrheit erfordern. Laut Aktiengesetz liegt die Sperrminorität entsprechend bei der Kontrolle über mindestens 25% des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft vor.

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