Lexikon

Standesrecht

rechtliche Verhaltensregeln für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die auf sozialen Normen („Berufsethos“) der betreffenden Berufsgruppen beruhen und durch Generalklauseln in das Berufsrecht übernommen werden. Standesrecht gilt insbesondere für Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Steuerberater und Architekten. Berufsangehörige, die gegen Standesrecht verstoßen, müssen sich wegen berufsrechtlicher Pflichtwidrigkeit vor den Ehrengerichten (Ehrengerichtsbarkeit) verantworten.
Wissenschaft

Gesund mit Licht

Es reguliert unzählige Vorgänge im menschlichen Körper und entscheidet damit letztlich sogar darüber, wie gut Medikamente wirken. von Jürgen Brater Der stetig wiederkehrende Wechsel von hell und dunkel ist für den Menschen seit jeher der regelmäßigste und universellste Umweltreiz. Kein Wunder also, dass Licht erhebliche...

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Wissenschaft

Gesunder Menschenverstand

Der gesunde Menschenverstand – im Englischen auch als Common Sense bekannt – hieß ursprünglich und bis zum 18. Jahrhundert allgemeiner Menschenverstand, was oftmals als gemeiner Menschenverstand verkürzt wurde und dabei Missfallen erregte. Denn wer wollte schon seinen Verstand für etwas Gemeines einsetzen? Und so kam man...

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