Lexikon
Standesrecht
rechtliche Verhaltensregeln für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die auf sozialen Normen („Berufsethos“) der betreffenden Berufsgruppen beruhen und durch Generalklauseln in das Berufsrecht übernommen werden. Standesrecht gilt insbesondere für Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Steuerberater und Architekten. Berufsangehörige, die gegen Standesrecht verstoßen, müssen sich wegen berufsrechtlicher Pflichtwidrigkeit vor den Ehrengerichten (Ehrengerichtsbarkeit) verantworten.
Wissenschaft
Computer überall
„Computus“ – so heißt das Buch, in dem der Mittelalterhistoriker Arno Borst erklärt, dass Leute, die ihre Texte auf einem Computer schreiben und Geld von einem Konto abheben, Dinge nutzen, deren Bezeichnungen von dem Ausdruck „computus“ abstammen, der zugleich uralt und vielseitig ist. Bereits in der Antike erfassten die Menschen...
Wissenschaft
Schrödingers Katze wächst
Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.
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