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Wofür ist der Bundestag zuständig?

Der Bundestag ist in erster Linie für die Gesetzgebung zuständig. Die Bundesregierung stellt die wichtigste Exekutive Deutschlands, ist aber auch an der Legislative beteiligt. Die sich aus Bundestagsabgeordneten und Abgesandten der Länderparlamente zusammensetzende Bundesversammlung wählt alle fünf Jahre den Bundespräsidenten, der überwiegend repräsentative Aufgaben hat. Er unterzeichnet verabschiedete Gesetze und kann z. B. nach einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler auf dessen Wunsch den Bundestag auflösen.

Der aus Mitgliedern der Landesregierungen bestehende Bundesrat ist an der Gesetzgebung, der Bestellung von Richtern des Bundesverfassungsgerichts und hochrangigem Bundespersonal beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht Deutschlands und entscheidet über die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit von Gesetzen und Bestimmungen mit dem Grundgesetz.

Der Bundesrechnungshof prüft die Finanzen des Bundes sowie den Haushalt des Bundesfinanzministers.

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