Lexikon
Streitverkündung
förmliche Benachrichtigung vom Schweben eines Zivilprozesses durch Zustellung eines den Streitstand darlegenden Schriftsatzes. Eine Prozesspartei, die bei ihrem Unterliegen im Prozess einen Anspruch auf Schadloshaltung oder Gewährleistung gegen einen Dritten geltend machen zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten befürchtet, kann diesem bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens den Streit verkünden (§§ 72 ff. ZPO).
Wissenschaft
Wem gehört der Weltraum?
Auch im All herrschen Recht und Ordnung. Eine irdische Einführung in außerirdisches Recht. von FRANZISKA KONITZER Zugegeben, auf der Liste der internationalen Zwischenfälle rangiert der Tod einer kubanischen Kuh weit unten. Aber er sorgte doch für einige Aufregung. Am 30. November 1960 war eine US-amerikanische Rakete vom Typ...
Wissenschaft
Auch die Gegenseite profitiert
Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...
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