Lexikon

Umlageverfahren

Verfahren zur Aufbringung von Mitteln aus einem bestimmten Personenkreis. Der Umlagebetrag wird nach den wahrscheinlich entstehenden oder bereits entstandenen Ausgaben z. B. eines Jahres berechnet. Das Umlageverfahren wird u. a. in der Kranken- und Unfallversicherung angewendet; in der Kommunalpolitik ist es ein übliches Instrument zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben durch mehrere Gemeinden; für die Lebensversicherung unzulässig.